Mönchengladbach Notorischer Schwarzfahrer muss Geldstrafe zahlen

Mönchengladbach · Vor einem Jahr wurde der Mönchengladbacher (27) wieder einmal auf einer Bahnfahrt als Schwarzfahrer erwischt. Gestern musste sich der 27-Jährige wegen Erschleichens von Leistungen vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht verantworten. "Wer sich die Beförderung durch ein Verkehrsmittel in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft", heißt es im Gesetzestext.

Vergeblich hatte der Angeklagte damals dem Kontrolleur im Bahnabteil erklärt, er habe sich für die Bahnfahrt den übertragbaren Fahrausweis von seiner Schwester geliehen und dabei bedauernd ergänzt: "Aber den Fahrausweis habe ich leider zu Hause liegengelassen". Doch die Ausrede bewahrte den 27-jährigen Schwarzfahrer nicht vor der Anklage.

Nach der Bekanntgabe des Vorstrafenregisters des Mönchengladbachers war für jeden im Gerichtssaal klar, dass der Mann damals mit einer Ausrede aufgefallen war. Das Register enthält 20 Eintragungen. Der Angeklagte war bereits in der Vergangenheit zu drei jahrelangen Jugendstrafen verurteilt worden. Laut Register war der offenbar unbelehrbare Schwarzfahrer mindestens siebenmal wegen Erschleichens von Leistungen verurteilt worden. Außerdem war der Mann auch mehrmals mit Straftaten im Betäubungsmittelbereich aufgefallen.

Gestern versicherte der Angeklagte jedoch, dass er sich ändern wolle. Ob er oder die Freundin an dem Tag im vergangenen Jahr den übertragbaren Ausweis benutzt habe, könne er jetzt nicht mehr sagen, versicherte der Angeklagte. Inzwischen habe er sich einen Fahrausweis für die Bahn besorgt, und er habe nach bestandener Probezeit Aussicht auf einen festen Arbeitsvertrag.

Am Ende forderte der Staatsanwalt für den Schwarzfahrer eine Geldstrafe in Höhe von 700 Euro (70 Tagessätze zu je zehn Euro). Das Gericht schloss sich dem Antrag an. Den Angeklagten mit den 20 Vorstrafen verurteilte das Gericht gestern wegen Erschleichens von Leistungen zu der geforderten Geldstrafe von 700 Euro (70 Tagessätze zu je zehn Euro).

(RP)
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