Umstellung in Mönchengladbach Neue Tempo-30-Zonen für die Stadt

Mönchengladbach · Gartenstraße, Marienburger Straße, Dahlener Straße - an Kitas, Schulen und Altenheimen werden Autofahrer sich bald umstellen und ihre Geschwindigkeit drosseln müssen. Die Stadt richtet vor 64 Stellen neue Tempo-30-Zonen ein.

 Mönchengladbach bekommt 64 neue Tempo-30-Zonen. Sie werden vor Kitas, Schulen, Altenheimen und Krankenhäusern eingerichtet.

Mönchengladbach bekommt 64 neue Tempo-30-Zonen. Sie werden vor Kitas, Schulen, Altenheimen und Krankenhäusern eingerichtet.

Foto: Stratenschulte/dpa

Die Gartenstraße ist eine der wichtigsten Verkehrsadern der Stadt. Über sie sie pulsiert der Verkehr vierspurig zwischen Rheydt und Gladbach. Vor einem Jahr noch wäre es kaum denkbar gewesen, auf dieser Hauptverkehrsstraße eine Tempo-30-Zone einzurichten. Jetzt soll genau das passieren - und zwar noch im ersten Quartal dieses Jahres. Im Bereich vor dem Gymnasium an der Gartenstraße (von der Nordstraße bis Gartenstraße 73) gilt dann ein Geschwindigkeitslimit von 30 km/h.

Auch die Dahlener Straße gehört zu den Hauptverkehrsstraßen in Mönchengladbach. Auf dieser Straße wird häufig gerast. Der "Spitzenreiter" wurde mit 126 km/h erwischt. Dabei sind dort viele Kinder unterwegs - auch wegen der Kitas in der Nähe. Polizei, Stadt, der Verein "Kids in MG" und Kindergartenkinder hatten dort schon vor acht Jahren mit einem Flashmob auf das Raser-Problem aufmerksam gemacht. Jetzt werden auch hier zusätzlich Tempo-30-Schilder aufgestellt - im Bereich vor der Kindertagesstätte Stadtwaldräuber.

Vor insgesamt 64 Kitas, Schulen, Altenheimen und Krankenhäusern will die Stadtverwaltung neue Tempo-30-Bereiche einrichten. Möglich macht das eine Änderung der Straßenverkehrsordnung. Während es früher große Hürden für Tempo 30 auf innerörtlichen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie Vorfahrtsstraßen gab, kann die Geschwindigkeitsdrosselung jetzt sogar angeordnet werden. Die dazu erlassene Verwaltungsvorschrift geht sogar noch weiter und besagt, dass innerhalb geschlossener Ortschaften die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kitas, Schulen, Krankenhäusern und Pflegeheimen in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken ist, wenn die Einrichtung über einen direkten Zugang zur Straße verfügt oder im Nahbereich starker Verkehr ist.

"Gerade Kinder, Jugendliche und alte Menschen benötigen im Straßenverkehr unseren besonderen Schutz. Ich bin froh, dass wir durch die Gesetzesänderung die Chance haben, eine Vielzahl von Straßenabschnitten sicherer für die so genannten schwachen Verkehrsteilnehmern machen zu können", sagt Ordnungsdezernent Matthias Engel.

Tempo 30 wird bald auch in den Bereichen gelten, wo Lena-Kindergruppen eingerichtet wurden. Dies wird zum Beispiel der Fall an Eickener Straße und der Waldhausener Straße, der Reyerhütterstraße (Hardterbroich), der Von-der-Helm-Straße (Odenkirchen) und der Dohler Straße (Bonnenbroich) der Fall sein. Für die Beschilderung der neuen Tempo-30-Zonen wird mit Gesamtkosten von rund 70.000 Euro gerechnet, die im Haushalt bereits eingeplant sind.

An der Prüfung, welche Einrichtungen, die bisher noch nicht in Tempo-30-Bereichen liegen, die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, waren neben den städtischen Ämtern die Mags als Straßenbaubehörde, die Verkehrsbetriebe und die Polizei beteiligt.

Es sollten möglichst vor allen Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Altenheimen Tempo-30-Zonen entstehen, wenn sie nicht schon vorhanden waren. Doch nicht in jedem Fall war das offenbar umsetzbar. Bei den Seniorenheimen Haus Bungeroth und Katharinenstift Hardt hatte beispielsweise die NEW Bedenken angemeldet. Dort würden Temporeduzierungen zu Zeitverlusten im Linienverkehr führen. Im Fall Katharinenstift gebe es bereits Abkürzungsverkehr über den Karrenverkehr, der bei einer Temporeduzierung auf der Vorster Straße noch verstärkt würde. An Haus Bungeroth gebe es Fußgängerampeln, außerdem sei im Eingangsbereich eine Zone für das Ein- und Aussteigen vorhanden.

(gap)
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