Mönchengladbach Nach Messerattacke im Rausch: 25-Jährigem droht lange Haftstrafe

Mönchengladbach · Wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung muss sich ein 25-jähriger Pole, der zur Tatzeit erst wenige Wochen in Viersen lebte, derzeit vor dem Schwurgericht des Mönchengladbacher Landgerichts verantworten.

Bereits zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte die Tat zugegeben. "Aber es war nicht vorsätzlich", hatte der 25-Jährige beteuert und dann das Streitgespräch vom 3. August 2014 in einer Viersener Wohnung geschildert. Mit drei Männern habe er damals zunächst im Garten getrunken, vor allem Wodka. "Als wir später in der Küche landeten, gab es Krach. Der Andere hat meine Mutter beleidigt. Als er damit nicht aufhörte, bin ich auf ihn zugegangen und habe zugestochen", hatte sich der Angeklagte erinnert.

Danach habe er die Wohnung verlassen, am Kiosk eine Flasche Wodka gekauft und zur Hälfte geleert. Nach Berechnungen soll der Angeklagte, der noch in der Tatnacht von der Polizei festgenommen worden war, einen Alkoholpegel von 2,5 Promille gehabt haben. Auch das schwer verletzte Opfer, das mit einer etwa fünf bis sechs Zentimeter tiefen Stichverletzung im Brustkorb mit dem Hubschrauber ins Krankenhaus gebracht werden musste, war deutlich alkoholisiert.

Der angeklagte Pole habe keine schwerwiegenden Suchtprobleme, war sich der psychiatrische Sachverständige sicher. Mit 2,5 Promille habe der 25-Jährige nach akutem Alkoholgenuss gehandelt. Regelmäßigen Alkoholmissbrauch habe der Gutachter bei ihm nicht feststellen können.

Für den nicht vorbestraften Angeklagten forderte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer gestern eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten. Der Verteidiger bat für seinen Mandanten um eine Strafe, die drei Jahre nicht überschreiten sollte. Das Schwurgericht will bereits am heutigen Mittwoch das Urteil verkünden.

(RP)
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