Mönchengladbach Mordversuch: Arzt schildert Leiden des Opfers

Mönchengladbach · Im Prozess vor dem Mönchengladbacher Schwurgericht erinnerte sich gestern ein Arzt in seiner Zeugenaussage, dass das 33-jährige Opfer eines Mordversuchs am 24. April mit vier teilweise lebensgefährlichen Schussverletzungen ins Krankenhaus eingeliefert worden war. Die 33-Jährige habe nur durch eine Notoperation gerettet werden können. Sie könne auch durchaus noch an Folgeschäden leiden, vermutete der Mediziner. Aufmerksam verfolgte der Mann auf der Anklagebank die Aussage des Anästhesisten.

Die Frau musste mehrere Operationen über sich ergehen lassen. Tatsächlich wirft der Staatsanwalt dem 39-jährigen Angeklagten versuchten Mord in drei Fällen, jeweils mit gefährlicher Körperverletzung vor. Erst am dritten Prozesstag hatte der Angeklagte ein Geständnis von seinem Verteidiger vortragen lassen und am Ende zugegeben: "Ich allein trage die Schuld". Am 24. April habe er morgens vor der Kindertagesstätte gewartet, in die Kindesmutter den gemeinsamen Sohn brachte. Offenbar arglos war die 33-jährige Partnerin des Ex-Freundes in dessen Wagen eingestiegen, als er ihr anbot, sie in die Stadt zu fahren. Unterwegs habe er sie plötzlich mit einer Pistole bedroht und gerufen: "Ich bringe dich um". Als sie nur ungläubig lachte, sei er sehr wütend geworden und habe ein paarmal auf die Ex-Partnerin geschossen.

Als er das Auto an der Waldhornstraße vor seiner Wohnung abstellte, wurde er von Anwohnern beobachtet, wie er sich unter einem Wohnwagen versteckte. Inzwischen waren mehrere Polizeibeamte an der Waldhornstraße eingetroffen, die den Angeklagten entdeckten. Ein Zeuge, der den Angeklagten zur Tatzeit in seinem Restaurant beschäftigte, berichtete im Gerichtssaal, dass der 39-Jährige bereits Vater von fünf Kindern sei und zur Tatzeit eine Frau aus dem Irak kennengelernt hatte. Am Tattag hatte der Arbeitgeber vergeblich auf den Angeklagten gewartet.

Die 33-Jährige nimmt als Nebenklägerin am Prozess teil. Ihr Anwalt forderte für die Nebenklägerin Prozesskostenhilfe und Schmerzensgeld, nicht unter 100.000 Euro. Gestern wurde bekannt, dass der Angeklagte und dessen Familie bereits 20.000 Euro Schmerzensgeld an die Nebenklägerin überwiesen haben. Der Prozess wird fortgesetzt.

(RP)
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