Mönchengladbach Mordprozess: "Ich habe auf sie eingeschlagen und nicht nachgedacht"

Mönchengladbach · Wie durch ein Wunder hatte die Frau, auf die am 24. April mehrfach geschossen wurde, überlebt. Die Ex-Freundin des Angeklagten (40) und Mutter eines gemeinsamen Kindes hatte nur durch eine Notoperation gerettet werden können. Wegen versuchten Mordes in drei Fällen, jeweils mit gefährlicher Körperverletzung muss sich deshalb der 40-jährige Angeklagte vor dem Mönchengladbacher Schwurgericht verantworten. Am ersten Prozesstag hatte der Mann versprochen, ein Geständnis abzulegen.

Doch das überließ der Angeklagte gestern seinem Verteidiger. Der Anwalt trug vor, was der 40-Jährige über die Tat zu sagen hatte. Fragen beantwortete er nicht. Auch zur Person wollte der Angeklagte gestern keine Angaben. Als der Verteidiger die Erklärung beendet hatte, wurde sie von dem Angeklagten in allen Einzelheiten bestätigt. Noch einmal wurde im Gerichtssaal klar, was der Mann der Mutter seines Kindes am 24.

April angetan hatte. An dem Tag hatte er vor der Kindertagesstätte gewartet, in der gemeinsamen Sohn von der Mutter gebracht wurde. Arglos war die junge Frau in das Auto des Ex-Freundes gestiegen, als er ihr anbot, sie in die Stadt zu fahren. Nach einer zunächst ziellosen Fahrt habe er plötzlich die Frau bedroht: "Ich bringe dich um." Dann habe er ihr eine Pistole vorgehalten. Als die aus Kuba stammende Frau nur ungläubig lachte, sei er sehr wütend geworden.

"Ich habe auf sie eingeschlagen und nicht mehr nachgedacht. Ich trage allein die Schuld", hieß es in dem vorgetragenen Geständnis. Während der Weiterfahrt und später, als er das Auto vor seiner Wohnung abstellte, schoss er noch ein paarmal auf die Mutter seines Kindes, bis Anwohner die Polizei riefen. Aus dem Bericht des Krankenhauses geht hervor, dass der Schütze die Ex-Freundin mit mehreren Treffern schwer verletzt hatte.

Sie musste mehrere Operationen über sich ergehen lassen. Das Opfer nimmt als Nebenklägerin an dem Prozess teil. Ihr Anwalt forderte gestern für die Nebenklägerin Prozesskostenhilfe und Schmerzensgeld, nicht unter 1000 Euro und mit fünf Prozent Zinsen. Gestern erinnerte sich eine 47-jährige Kollegin, ebenfalls Kubanerin, an die Zusammenarbeit mit der Nebenklägerin. Die Ex-Freundin des Angeklagten habe sich bei ihr beklagt, dass es zu Hause immer Stress und Palaver gebe.

Sie habe Angst vor dem gewalttätigen Vater des gemeinsamen Sohnes, hatte sie ihr anvertraut. Im Geschäft sei der Angeklagte aber immer nett gewesen, so die Zeugin. Der Prozess wird fortgesetzt.

(RP)
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