Mönchengladbach/ Jüchen Hells Angels wegen Körperverletzung vor Gericht

Mönchengladbach · Unter massivem Polizeiaufgebot begann am Dienstag der Prozess gegen zwei Mitglieder der Hells Angels. Die Angeklagten sollen ein Mitglied der verfeindeten Rockergruppe Outlaws angegriffen haben. Das Opfer erinnert sich nicht.

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Foto: dpa/Marius Becker

Nachdem alle Zuschauer von den Wachtmeistern kontrolliert worden waren, betraten die 29 und 27 Jahre alten angeklagten Mitglieder der Mönchengladbacher Hells Angels den Gerichtssaal und nahmen neben ihren Anwälten Platz.

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Foto: Grafik RP

Offensichtlich unbeeindruckt reagierte sowohl der 27-jährige Chef von Hells Angels als als auch das 29 Jahre alte Mitglied der Rockergruppe auf die Vorwürfe, die die Staatsanwältin verlas. Die beiden Rocker sollen am 8. März in Jüchen an einer Landstraße ein Mitglied der verfeindeten Rockergruppe Outlaws geschubst, zu Boden gebracht, geschlagen und getreten haben, bis eine Zeugin auf die Motorradfahrer aufmerksam wurde. Das Opfer soll damals einen Nasenbeinbruch erlitten haben. Gefährliche Körperverletzung wird den Angeklagten vorgeworfen. Der 29-jährige "Höllenengel" saß gestern nicht zum ersten Mal vor Gericht. Dessen Vorstrafenregister enthält drei Eintragungen. Er wurde bereits wegen Raubes und Drogenhandels zu Jugendstrafen mit und ohne Bewährung verurteilt.

Die Mönchengladbacher Hells Angels überließen es ihren Verteidigern, eine Erklärung zu den Anklagevorwürfen abzugeben. "Mein Mandant bestreitet, damals in Jüchen an der Tat beteiligt gewesen zu sein", erklärten die Anwälte gestern sinngemäß und nahezu übereinstimmend im Gerichtssaal. Der 27-Jährige habe früher eine weiße Harley Davidson gefahren, aber zur Tatzeit nicht mehr, so der Anwalt des Chefs der Rockergruppe. Außerdem sei der Mandant 2014 auf einer längeren Auslandsreise gewesen. Sein jetziges Motorrad habe keine Ähnlichkeit mit seiner früheren Maschine, ergänzte der Anwalt des 27-Jährigen. Der Verteidiger des älteren Mitangeklagten erklärte: "Mein Mandant bestreitet die Vorwürfe. Von dem Vorfall weiß er nur aus den Ermittlungsakten." Außerdem stünden die Motorräder der Rockergruppe auch Freunden zur Verfügung. Staunend reagierte die Richterin auf die Aussage des Opfers (51).

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Foto: Detlef Ilgner

"Wir waren damals zu dritt mit den Motorrädern unterwegs. Aber ich habe keine Erinnerung mehr. Als sie wiederkam, war ich verletzt. Die Nase blutete. Ich hatte eine leichte Gehirnerschütterung." Wie es zu den Verletzungen gekommen sei, wisse er nicht mehr." Aber ein Nasenbeinbruch war es nicht", ergänzte das Mitglied der Outlaws überaus eifrig. "Sie wollen mir ernsthaft sagen, dass Sie sich nicht erinnern", staunte die Richterin. "Ich hatte einen Blackout. Vielleicht gab es auch vorher eine Auseinandersetzung", entgegnete der 51-Jährige Zeuge. Das Motorrad sei jedenfalls Okay gewesen. Nach dieser Zeugenaussage führten die Verfahrensbeteiligten ein Rechtsgespräch. Am Ende beschloss das Gericht, das Verfahren auf Staatskosten einzustellen, weil man der unbeteiligten Zeugin die Aussage ersparen wolle. Damit waren die Angeklagten einverstanden. Die Anwälte müssen sie selbst bezahlen.

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