Schon 150 Mal erwischt Freibrief für Rheydter Seriendieb?

Mönchengladbach · Seit zwei Jahren stiehlt ein 32-Jähriger in Mönchengladbach-Rheydt so ziemlich alles, was er kriegen kann. Die Ladenbesitzer kennen ihn, die Polizei auch. Doch in Haft kommt der Mann wegen möglicher Schuldunfähigkiet nicht. Sogar Bundesjustizminister Heiko Maas beschäftigt sich mittlerweile mit dem Fall.

Taschendiebe - das sind ihre Maschen
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Die Tricks der Taschendiebe - davor warnt die Polizei

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Foto: Polizei Köln

Seit zwei Jahren stiehlt der 32-Jährige in der Rheydter Innenstadt so ziemlich alles, was er packen kann: Hemden, Socken, Schokolade, Taschen. . . Es gibt kaum ein Geschäft, in dem er noch nicht sein Unwesen trieb. "Ich kann den Unmut der Rheydter Einzelhändler absolut nachvollziehen", sagt Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes NRW. Werde man beim Schwarzfahren erwischt oder beim Überfahren einer roten Ampel, folge die Strafe auf dem Fuß. Bei Ladendiebstählen sehe das ganz anders aus. Nicht selten komme es erst gar nicht zu einem Prozess. "Ich kenne Händler, die haben einen ganzen Packen von Einstellungsverfügungen", sagt Achten.

Händler zweifeln am Rechtssystem

Immerhin: "Sowohl Bundesjustizminister Heiko Maas als auch NRW-Minister Thomas Kutschaty kennen den Fall des Rheydter Seriendiebs", berichtet der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes. Durch Ladendiebstähle entstehe allein in Mönchengladbach jährlich ein Schaden in Höhe eines mittleren zweistelligen Millionen-Bereichs. Der Rheydter Seriendieb wurde schon mehr als 150-mal beim Stehlen erwischt. Und das sind nur die Fälle, die bei der Polizei gemeldet wurden.

Die Rheydter Händler zweifeln langsam am deutschen Rechtssystem. Denn auch die Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf hat gegen die Sachbehandlung im Fall des Rheydter Seriendiebes durch die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach keine Bedenken. So steht es auf jeden Fall im schriftlichen Bericht für den Rechtsausschuss.

Schuldunfähig oder nicht?

Im Jahr 2012 stand der Seriendieb schon einmal vor Gericht. Weil ein Gutachter ihm damals attestierte schuldunfähig zu sein, wurde er freigesprochen. Ende 2014 kam ein in anderer Sache beauftragtes Gutachten zu einer gegenteiligen Ansicht: Der Mann ist schuldfähig. Deshalb erhob die Staatsanwaltschaft am 26. März 2015 wegen 25-fachen zum Teil gewerbsmäßigen Diebstahls Anklage. Am 3. September gab das Schöffengericht ein weiteres Gutachten in Auftrag. Das sollte endgültig den psychischen Zustand des Seriendiebes klären. Am 21. Januar 2016 erklärte der Sachverständige, der Mann sei nach vorläufiger Begutachtung in seiner Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit gestört - also schuldunfähig.

Zur endgültigen Beurteilung müsste aber noch die Krankenakte einer Klinik eingesehen werden, in der der Mann mehrfach behandelt worden sei. Auch sei ein zweiter Untersuchungstermin unverzichtbar. Als der Seriendieb zu diesem Termin nicht kam, wurde er laut Bericht am 22. März 2016 zur Untersuchung in eine Klinik eingewiesen. Dauerhaft wird er dort aber wohl nicht bleiben. "Von einem Antrag auf Anordnung auf einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 126a StPO sah sie (Anm. d. Red: die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach) ab, weil die engen Voraussetzungen für eine solche Maßnahme nach ihrer Bewertung nicht vorlagen", heißt es im Bericht.

Bekommt der Seriendieb einen Freibrief fürs Stehlen? Die Rheydter Händler befürchten das Schlimmste.

(RP)
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