Mönchengladbach Die Knöllchen-Posse vom Lerchenweg

Mönchengladbach · Ein Auto parkt mutmaßlich falsch, viele bekommen Strafzettel: so geschehen in Mönchengladbach-Wickrathberg. Einige Halter legten Einspruch ein. Und bekamen schließlich Recht.

 Die Anwohner der Straße Lerchenberg fanden solche Knöllchen plötzlich an ihren Fahrzeugen.

Die Anwohner der Straße Lerchenberg fanden solche Knöllchen plötzlich an ihren Fahrzeugen.

Foto: Hans-Peter Reichartz

Jahrelang haben die Anwohner des Lerchenwegs in Wickrathberg ihre Autos am Straßenrand geparkt. Jahrelang war das in Ordnung. Bis eines Tages hinter etlichen Scheibenwischern eine städtische Benachrichtigung steckte. Und das, obwohl es in der Straße keine Halteverbote gibt und keine Garagenfahrt zugeparkt war. Die betroffenen Anwohner waren zunächst ratlos. Erst ein Anruf beim Ordnungsamt brachte die Lösung: Die Autos mit "Knöllchen" parkten gegenüber von Garageneinfahrten. Und das kann laut Paragraf 12 der Straßenverkehrsordnung verboten sein, wenn die Straße zu schmal ist und die Ausfahrt stark behindert wird.

Ein Anwohner hatte sich bei der Stadt beschwert. Die schickte Ordnungshüter raus. Und prompt wurden die "Knöllchen-Smartphones" gezückt - und das nicht nur an dem Wagen, der gegenüber der Garageneinfahrt vom Beschwerdeführer parkte. Aus Gründen der Gleichbehandlung klebte an allen Autos, die gegenüber einer Zufahrt standen, eine Knolle.

Diese Kollektivbestrafung erfuhren die Anwohner des Lerchenwegs nicht nur einmal, sondern so oft, dass eine Zeit lang ein Stellplatz an der Straße ständig leer blieb. Nämlich der gegenüber der Einfahrt vom Beschwerdeführer. "Aber es kommen ja auch Handwerker in die Straße, die ahnungslos sind", berichtet Sabine Stolz, deren Eltern am Lerchenweg wohnen. Dann plötzlich war es auch wieder geschehen: Zum wiederholten Mal gab es eine Privatanzeige. Und wieder wurden städtische Mitteilungen hinter die Windschutzscheiben aller geparkten Autos geklemmt, die gegenüber von Garageneinfahrten standen. Wieder bat die Stadt zur Kasse.

Doch eines war dieses Mal neu: Auf einmal musste keiner mehr ein Verwarngeld bezahlen. "Das Ordnungsamt hat die Gegebenheiten vor Ort geprüft, keine unzumutbare Behinderung feststellen können und deshalb das nach der Privatanzeige eingeleitetes Ordnungswidrigkeits-Verfahren eingestellt", heißt es in einer Stellungnahme der Stadt. Sabine Stolz hatte zu denjenigen gehört, die an jenem Tag gegenüber einer Garageneinfahrt geparkt und danach einen Zettel hinter dem Scheibenwischer gefunden hatte. Sie legte Einspruch und einen Tag später Fachaufsichtsbeschwerde ein. Zumindest der Einspruch war erfolgreich.

Wie sie freuen sich auch andere Betroffene, dass sie nicht zahlen müssen. Doch eigentlich hätte es auch die vorausgegangenen Knöllchen nie geben dürfen. "Die Straße ist ungefähr sechs Meter breit, an einigen Stellen vielleicht ein wenig schmaler, an anderen breiter ", sagt Sabine Stolz. Da komme man aus einer Garageneinfahrt selbst mit einem großen Auto heraus - auch wenn gegenüber geparkt werde. Zumal nach der Rechtssprechung ein- bis zweimaliges Rangieren durchaus zumutbar ist. Die Anwohner des Lerchenwegs hoffen, dass sie jetzt Ruhe haben und es nicht wieder Knöllchen hagelt.

(gap)
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