Mönchengladbach Mit sieben Kilo Marihuana erwischt

Mönchengladbach · Seit sechs Monaten sitzt der 24-Jährige in Untersuchungshaft, der sich gestern vor Gericht verantworten musste. Gestern wurde der Student, der vor seiner Festnahme im fünften Semester BWL der Fachhochschule Bochum studierte, von Justizwachtmeistern in den Saal A 125 geführt. Der 24-Jährige, der 2010 aus seinem Heimatland Guinea in die Bundesrepublik gekommen war, muss sich vor dem Schöffengericht wegen verbotener Einfuhr von fast sieben Kilogramm Marihuana und Beihilfe zum Drogenhandel verantworten. Die Staatsanwältin hatte kaum die Anklage verlesen, da trat der Mann aus Guinea die Flucht nach vorn an und legte ein komplettes Geständnis ab. Am 12. Dezember vergangenen Jahres war der Angeklagte in Elmpt in einer Polizeikontrolle aufgefallen. Die Beamten hatten in dem Fahrzeug, mit dem der Drogenkurier aus Holland unterwegs war, fast sieben Kilogramm Marihuana entdeckt. Die Drogen sollte er aus Holland in die Bundesrepublik schmuggeln. Die Auftraggeber hatte der Angeklagte in einer Dortmunder Discothek kennengelernt. Für den Kurierdienst sollte der Student für jedes geschmuggelte Kilogramm Marihuana 150 Euro erhalten.

Fassungslos meinte die Vorsitzende des Schöffengerichts: "Ich kann nicht begreifen, warum Sie so etwas getan haben." Die Dolmetscherin musste nicht übersetzen. Der Angeklagte trat mit guten Deutschkenntnissen auf und schilderte bereitwillig den mühsamen Weg in eine deutsche Hochschule. Sein Vater habe ihn zunächst mit 8000 Euro nach Deutschland geschickt. Aber als sich die politischen Verhältnisse in Guinea änderten, habe sein Vater sein gesamtes Vermögen verloren und sei erkrankt. Mit verschiedenen Jobs, so als Pizzabäcker und als Dolmetscher habe er versucht, dem Vater aus der Geldnot zu helfen, erklärte der Angeklagte. Dann sei er auf die Idee mit dem Drogenschmuggel gekommen. "Ich war verzweifelt. Und ich bereue, was ich da gemacht habe. Aber die Hintermänner kann ich nicht nennen. Ich habe Angst. Das sind nicht nur Afrikaner, die in Drogengeschäfte verwickelt sind. Da stehen auch Russen und Albaner dahinter", beteuerte der Student.

Die Verfahrensbeteiligten waren sich bald einig, dass es sich bei dieser Anklage mit der hohen Rauschgift-Menge keinesfalls um einen minder schweren Fall handele. Die Staatsanwältin forderte für den Drogenkurier eine Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten. Die Verteidigerin bat um eine Bewährungsstrafe. Am Ende verurteilte das Schöffengericht den Studenten zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft - ohne Bewährung.

(RP)
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