Mönchengladbach Misshandelter Hund: Ein dubioser Fall

Mönchengladbach · Der Fall um den angeblich verwechselten Hund wird immer kruder. Da wurde ein Mann vor Gericht vom Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen, weil ein sichtlich misshandelter Schäferhund angeblich nicht seiner war. Und wenig später holt er sich genau dieses Tier wieder aus dem Tierheim zurück mit der Begründung: Der gehört mir.

Als der ehemals Angeklagte vor Gericht aussagte, dass der geschundene Hund auf dem Foto nicht seiner sein konnte, schenkte der Richter dieser Aussage offenbar Glauben. Das Tier, so heißt es in der Urteilsbegründung, sei offensichtlich im Tierheim verwechselt worden. In der Welt ist vieles möglich. Dass der gerade Freigesprochene aber nach dem Urteilsspruch just diesen Hund zurückverlangt, muss einfach stutzig machen.Im Tierheim und im Ordnungsamt ist und war man immer überzeugt: Der Schäferhund mit dem eingewachsenen Halsband gehört diesem Mann. Wahrscheinlich sah man sich aus diesem Grund auch gezwungen, den Hund zurückzugeben.Tierheim- und Ordnungsamtsmitarbeiter sind sicher, dass der Mann zu Unrecht freigesprochen wurde. Denn alle haben noch vor Augen, wie jämmerlich die Tiere aussahen, als man sie Ende Januar auf dem Grundstück des Tierhalters vorfand. Ein Jack Russel Terrier sei völlig abgemagert in einem geschlossenen Raum gefunden worden. Tageslicht drang nur durch ein kleines vergittertes Fenster. "Die Zähne des Hundes waren total vereitert", sagt die Tierheimleiterin Jasmin Dickmanns. Und: "Er konnte nichts fressen und musste mehrfach operiert werden."Ein Schäferhund sei im Gang eines Kaninchenstalls eingesperrt gewesen. Die Haltung beschreiben die Ordnungsamtsmitarbeiter als völlig unhygienisch, der körperliche Zustand des Tieres sei allerdings noch in Ordnung gewesen. Bei dem zweiten Schäferhund, der in einem völlig verdreckten Zwinger gehalten wurde, sei dies ganz anders gewesen. Der herbeigezogene Amtstierarzt habe festgestellt, dass der Hund bei einer bestimmten Bewegung laut aufschrie, also starke Schmerzen hatte.Ja es sei richtig, dass erst im Tierheim entdeckt wurde, dass sein Halsband eingewachsen war, erklären die städtischen Mitarbeiter. Wegen der zu engen Schnürung und des dichten Fells habe man dies nicht sofort erkennen können. Aber es sei auch normal, dass genauere Untersuchungen erst dort gemacht werden, wo es Behandlungsmöglichkeiten gibt.All diese katastrophalen Zustände, so versichern die Mitarbeiter des Ordnungsamtes, seien umfassend dokumentiert worden. Und die gesamten Unterlagen hätten dem Gericht auch vorgelegen. Dass durch die Urteilsbegründung des Richters nun der Eindruck entstehe, die Ordnungsbehörde hätte bewusst und vorsätzlich gegen geltendes Recht verstoßen, finden sie "fahrlässig".

(RP)
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