Mönchengladbach Missbrauchsprozess: 13-Jährige will "über das" nicht mehr reden

Mönchengladbach · Der Missbrauchsprozess vor der Großen Jugendkammer des Mönchengladbacher Landgerichts nimmt einen zähen Verlauf. Auf der Anklagebank sitzen ein Mönchengladbacher (50) und die 44-jährige Mitangeklagte, die im Tatzeitraum 2014 ein Paar waren. Die Angeklagten müssen sich wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in acht Fällen verantworten. An der Tochter der Frau soll sich der 50-Jährige wiederholt vergangen haben. Doch bereits zu Prozessbeginn hatte sich der Mönchengladbacher auf sein Aussageverweigerungs-Recht berufen und geschwiegen.

Laut Anklage soll der Mann das damals zehn Jahre alte Mädchen immer wieder im Intimbereich angefasst haben. Die Mitangeklagte soll den Partner unterstützt und die Übergriffe geduldet haben. Bereits am ersten Prozesstag hatte die Angeklagte unter Tränen ausgesagt: "Ich habe ihn angezeigt, ich habe ihn erwischt." Die Tochter habe halbnackt auf dem Schoß des Angeklagten gesessen. "Ich schäme mich, aber ich konnte nichts tun. Ich war damals ein ganz anderer Mensch. Und er hat Druck auf mich ausgeübt, dass ich alles duldete", beteuerte die 44-Jährige in ihrem Geständnis.

Im Oktober 2014 hatte sie den Angeklagten verlassen und die Polizei verständigt. Bei der Polizei hatte der Gladbacher alles bestritten. "Das ist Blödsinn, was die Frau erzählt hat. Durch Medikamente war ich impotent geworden", hatte er den Beamten erklärt. Das inzwischen 13-jährige Mädchen hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit eine sehr zögerliche Aussage gemacht. Die Nebenklägerin des Opfers erklärte gestern im Gerichtssaal, das Mädchen weigere sich, noch einmal "über das" zu reden. Gestern stand dem Gericht der 16-jährige Bruder des Missbrauchsopfers als Zeuge zur Verfügung. Der Schüler war bereitwillig der Zeugenladung nach Mönchengladbach gefolgt.

Die Mutter habe den Angeklagten nach der Scheidung der Eltern kennengelernt. Doch der Schüler hatte sich geweigert, in den Haushalt der Mutter und deren Freund zu ziehen. Bei Besuchen war auch ihm aufgefallen, dass der neue Freund der Mutter die Schwester nicht wie ein normales Mädchen behandelte. Ständig sei von gemeinsamem Kuscheln auf der Couch oder im Bett die Rede gewesen. Auch nach dieser Zeugenaussage änderte der Angeklagte sein Prozessverhalten nicht. Er erklärte sich bereit, sich ärztlichen Untersuchungen zu stellen. Nach einer Operation sei er impotent geworden. Damit will er offenbar die von ihm beteuerte Unschuld beweisen. Der Prozess wird fortgesetzt.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort