Mönchengladbach Missbrauchsfälle: Bischof verlangt Aufklärung

Mönchengladbach · Auch im Bistum Aachen sollen Minderjährige von Geistlichen missbraucht worden sein. In einem Schreiben hat sich Bischof Heinrich Mussinghoff jetzt an Priester und Diakone sowie Mitarbeiter im pastoralen Dienst gewandt.

"Mein heutiges Wissen um das schuldhafte Versagen einzelner Priester, auch in unserem Bistum, erschüttert mich und belastet mich sehr", teilt Mussinghoff mit. Er empfinde zuerst und vor allem Mitleid mit den Opfern, deren Not ihm vor Augen stehe. "Ich bitte Sie und ihre Familien um Entschuldigung für das Leid und die Schäden, die Priester unseres Bistums über sie gebracht haben", heißt es in dem bischöflichen Schreiben weiter.

"Falsche Rücksicht"

Das nun enthüllte Ausmaß und die Umstände der Vergehen stellen nach Mussinghoffs Auffassung Fragen nach der Verantwortung für die Opfer, nach den Motiven der Täter und nach den kirchlichen Rahmenbedingungen, in denen sich solche Vergehen zum Großteil im Verborgenen vollziehen konnten. "Wir müssen überdies erkennen und bekennen, dass im Umgang mit bekannt gewordenen Fällen in der Vergangenheit falsche Rücksichten auf die Täter und das Ansehen der Kirche genommen wurden und die Opfer vernachlässigt worden sind", teilt Mussinghoff weiter mit.

Auch im Bistum Aachen gebe es Missbrauchsfälle, verübt von Geistlichen an minderjährigen Kindern und Jugendlichen. Die jetzt bekannt gewordenen Fälle bezögen sich fast ausschließlich auf Vergehen zwischen den 1950er und 1990er Jahren.

Verdachtsfälle gibt es aber auch aus jüngerer Zeit. So ermittelt die Staatsanwaltschaft beispielsweise gegen einen ehemaligen Lehrer der Bischöflichen Marienschule. Er soll einer minderjährigen Schülerin Nacktfotos von sich geschickt haben. Das Bistum Aachen, das Schulträger ist, hatte den Lehrer unverzüglich vom Dienst entbunden. Mittlerweile hat der Pädagoge angeblich von sich aus den Vertrag gelöst.

In seinem Brief versicherte Mussinghoff jetzt, dass im Bistum Aachen jeder Verdacht eines Missbrauchsvergehens an Kindern und Jugendlichen nach Bekanntwerden konsequent aufgegriffen werde. In erwiesenen Fällen werde der Täter unabhängig vom Ansehen der Person mit allen Mitteln kirchlichen und staatlichen Rechts zur Rechenschaft gezogen und erhalten keinen Auftrag mehr zur Seelsorge.

(RP)
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