Mönchengladbach Missbrauch: Richter sahen keinen Haftgrund

Mönchengladbach · Gegen den rechtskräftig schuldig gesprochenen Sexualstraftäter (45) wird mit "Hochdruck" ermittelt.

Der Fall des vor einer Woche verhafteten Sexualstraftäters aus Mönchengladbach beschäftigt jetzt Staatsanwaltschaften und Gerichte. Dem 45-Jährigen wird vorgeworfen, zwischen November 2014 und April 2015 zwei Jungen in neun Fällen sexuell missbraucht zu haben - zu einem Zeitpunkt, an dem er bereits wegen schweren sexuellen Missbrauchs seines Stiefsohnes zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt war, die Haft aber noch nicht angetreten hatte. Zwei Mal hat der Bundesgerichtshof den Schuldspruch zwar bestätigt, aber die Strafzumessung gerügt - und nun den Fall an das Landgericht Düsseldorf verwiesen.

Dort wird nur die Strafe, nicht die Schuldfrage, neu verhandelt. Nur deshalb blieb der Mann wie am Wochenende von unserer Redaktion berichtet auf freiem Fuß. "Ich kann gut nachvollziehen, dass das Kopfschütteln verursacht, aber es ist nun mal die Sache des Rechtsstaats, auf ein rechtlich fehlerfreies Urteil hinzuwirken", sagte Oberstaatsanwalt Lothar Gathen. Die Ermittlungen zu den neuen Vorwürfen würden in Mönchengladbach geführt, "unter Hochdruck, wie in Haftsachen üblich", wie Gathen sagte.

Ein Haftrichter hatte nach der Aussage der mutmaßlichen Opfer, Mitglieder im selben Musikverein wie der 45-Jährige, Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr angeordnet. Rechtsanwalt Heribert Kayenburg, der den Mann vertritt, hat Akteneinsicht beantragt. "Wenn die Sachlage so ist, dann ist der Haftbefehl nachvollziehbar", sagte Kayenburg.

Theoretisch hätte es auch schon früher wegen der alten Vorwürfe einen Haftbefehl geben können, wenn ein Richter einen Haftgrund gesehen hätte - wie jetzt zum Beispiel Wiederholungsgefahr. Das sah die Kammer im vergangenen Jahr trotz einschlägiger Vorstrafe von 1994 offenbar nicht. "Wiederholungsgefahr als Haftgrund wird besonders streng gehandhabt", sagte Marcus Strunk, Sprecher des NRW-Justizministeriums. Fluchtgefahr, ein weiterer Haftgrund, schied damals ebenfalls aus. Offenbar erschien der Mann stets freimütig zu den Verhandlungsterminen.

In dieser Zeit war er aber damit beschäftigt, den Musikverein aufzubauen, in dem auch die mutmaßlichen Opfer Mitglieder wurden.

(RP)
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