Mönchengladbach Minto-Wachmann hat 25.000 Euro aus Parkautomaten gestohlen

Mönchengladbach · Wegen fünffachen Diebstahls im besonders schweren Fall musste sich gestern ein 37-jähriger Stolberger vor dem Mönchengladbacher Schöffengericht verantworten. Nach einem Rechtsgespräch der Verfahrensbeteiligten war der Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes, der im Sommer 2015 im Einkaufszentrum Minto an der Hindenburgstraße als Wachmann gearbeitet hatte, schnell zu einem Geständnis bereit.

Damals hatten die Minto-Betreiber entdeckt, dass aus den dortigen Parkautomaten Geld fehlte. Der Wachmann, der oft Nachtdienst hatte, war vor allem durch auffällige Geldbewegungen auf seinem Konto in Verdacht geraten.

Gestern schilderte der Stolberger in seinem Geständnis, wie er an die Schlüssel für die Parkautomaten gelangt war. "Die lagen einfach so im Büro, da habe ich sie einfach mitgenommen", hatte der Angeklagte im Gerichtssaal sinngemäß erklärt. Bei fünf Gelegenheiten habe er damit nachts die Automaten geleert und dabei insgesamt 25.000 Euro erbeutet. Er habe unbedingt Geld gebraucht, hatte er behauptet. Allerdings erinnerte sich gestern ein Zeuge, dass ihm der Angeklagte vom Kauf einer Couch und einer Küche berichtet habe.

Der Angeklagte hatte gestern nicht nur die Diebstähle sofort zugegeben. Er hatte auch versprochen, den Schaden zu ersetzen. Er mache jetzt eine Umschulung zum Lokführer. Das Shopping-Center hatte sich damals nicht nur von dem Dieb, sondern auch von allen Kollegen des 37-Jährigen aus dem Sicherheitsdienst getrennt.

Das Vorstrafenregister des Stolbergers enthielt mehrere Eintragungen. Aber es handelte sich nur um mehrere Geldstrafen. Das verhalf dem 37-Jährigen diesmal noch zu einer Bewährungsstrafe. Am Ende verurteilte das Mönchengladbacher Schöffengericht den Ex-Wachmann zu einem Jahr und fünf Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt. Ein Bewährungshelfer wird den Angeklagten in der Zeit begleiten. Im Übrigen soll der Stolberger ab Januar 2017 den Schaden mit jeweils 50 Euro, die er in Monatsraten zahlen kann, wiedergutmachen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort