Mönchengladbach Millionenbetrugs-Prozess endet mit Bewährungsstrafe

Mönchengladbach · Die Vorwürfe wogen schwer zu Prozessbeginn: 16.000 Opfer soll der 33-jährige Angeklagte mit Gewinnspielversprechungen um 1,69 Millionen Euro geprellt haben. Eine Gefängnisstrafe wegen gewerbsmäßigen Betrugs schien so gut wie sicher, doch dann kam es zu einer überraschenden Wende. Die neuen Verteidiger des Angeklagten legten weitere Beweismittel vor. Nach langem Schweigen sagte auch der Angeklagte zum ersten Mal aus.

In den Jahren 2007 bis 2008 hatte er als Geschäftsführer der Firma mit Sitz in Viersen in Call-Centern einen "Gewinnspiel-Service" angeboten. Die Kunden konnten sich bei ihm pro Quartal bei insgesamt 600 kostenlosen Internetgewinnspielen eingetragen lassen. Dafür stellte er ihnen 108 Euro in Rechnung. Vor allem ältere Menschen sollen dafür geworben worden sein.

Die Anklage warf dem Mann vor, dass er sich eine Leistung bezahlen ließ, die er gar nicht erfüllte. Denn die versprochenen Kundeneinträge bei Gewinnspielen hätten gar nicht oder nur teilweise stattgefunden. Das bestritt der Angeklagte jedoch. Er sei davon ausgegangen, dass alles wie vereinbart ablief. Er habe Fremdunternehmen mit der Aufgabe betraut, die über die Unternehmen akquirierten Kunden in die vertragsgegenständlichen Gewinnspiele einzutragen. "Absprachewidrig und in Unkenntnis unseres Mandanten wurden jedoch Kunden ab einem gewissen Zeitpunkt nicht bzw. nicht vollständig in die Gewinnspiele eingetragen; wahrscheinlich beruhte dies zum Teil auf einem Fehler eines zu dem Zwecke erstellten Computerprogramms", sagt sein Rechtsanwalt Wolf Bonn von der Kanzlei Bonn und Heinen.

Tatsächlich wurden die Betrugsvorwürfe jetzt eingestellt. Offenbar waren sie dem gelernten Restaurantfachmann nicht zu beweisen. Am Ende blieb nur eine Anklage wegen Steuerhinterziehung übrig. Der 33-Jährige soll Gewinne aus der Veräußerung einer GmbH nicht erklärt und dabei Steuern in Höhe von 360.000 Euro hinterzogen haben. Nach einer Verständigung der Verfahrensbeteiligten verurteilte die Wirtschaftsstrafkammer den 33-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten, die der Angeklagte nicht verbüßen muss. Sie wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Rechtsanwalt Bonn: "Das Gericht hat zugunsten unseres Mandanten unter anderem festgestellt, dass er sich geständig zeigte, zuvor nicht einschlägig vorbestraft war und nach den Taten keine weiteren erheblichen Straftaten mehr begangen hat."

(RP)
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