Mönchengladbach Mehr als sechs Jahre Haft für einen Drogendealer

Mönchengladbach · Der 47-Jährige hatte zwei 14 und 15 Jahre alte Mädchen mit Drogen versorgt. Er muss selbst in eine Entziehungsanstalt.

Wegen mehrfacher Abgabe von Marihuana an 14 und 15 Jahre alte Mädchen und Handels in zwei Fällen mit 200 Gramm Marihuana, 150 Gramm Amphetaminen sowie Ecstasy-Tabletten in Form von Dominosteinen hat das Landgericht einen Gladbacher zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Außerdem beschloss die Erste Strafkammer die Unterbringung des 47-Jährigen in einer Entziehungsanstalt. "Das waren Kinder, denen der Angeklagte Rauschgift gegeben oder verkauft hat", empörte sich gestern Helmut Hinz, der Vorsitzende der Ersten Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts, als er in der Urteilsbegründung noch einmal auf den Fall einging.

Der angeklagte Mönchengladbacher (47) hatte im Prozess erklärt: "Ich habe zugegeben, was ich gemacht habe." Aber das sahen die Verfahrensbeteiligten anders. Der Angeklagte hatte lediglich zugegeben, in zwei Fällen mit jeweils 200 Gramm Amphetaminen und 150 Gramm Marihuana gehandelt zu haben. Einen Teil davon habe er selbst konsumiert, behauptete der Junkie, der seit Jahren mit Drogenstraftaten aufgefallen war. Den Hauptvorwurf, an drei minderjährige Mädchen in mehreren Fällen Marihuana abgegeben oder verkauft zu haben, hatte der 47-Jährige bestritten. Bei einer Gelegenheit hatte er die 14 und 15 Jahre alten Mädchen mit zwölf Ecstasytabletten versorgt. Um etwas "Starkes" hätten die Mädchen gebeten. Der Angeklagte hatte den Wunsch erfüllt, hatte aber gefährliche Ecstasytabletten besorgt. Eines der Mädchen bezahlte die Einnahme mit drei Tagen Krankenhausaufenthalt.

Für den Staatsanwalt stand am Ende fest, dass die noch kindlich wirkenden Mädchen von Februar bis Mai vergangenen Jahres alle zwei Wochen jeweils ein Gramm Marihuana bekamen. In ihren Zeugenaussagen hatten die Kinder den vorbestraften Angeklagten eindeutig belastet. Der Anklagevertreter forderte schließlich eine Haftstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten. Eine anderthalbjährige Freiheitsstrafe, die sich der Angeklagte beim Schöffengericht eingehandelt hat, müsse in die Strafe einbezogen werden.

Der Verteidiger des Angeklagten bat für seinen Mandanten um eine milde Strafe, und er plädierte für seine Unterbringung in einer entsprechenden Therapieanstalt. Der Angeklagte, der nicht gerade mit einem kompletten Geständnis aufgefallen war, beteuerte in seinem Schlusswort trotzdem: "Ich bereue, was ich gemacht habe und hoffe auf eine Therapie." Die gewünschte Therapie kann er aber erst antreten, wenn er ein Jahr und sechs Monate vorab im Gefängnis verbüßt hat.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort