Mönchengladbach Mann soll auf Party eine 17-Jährige vergewaltigt haben

Mönchengladbach · Justizwachtmeister brachten den Angeklagten aus dem Gefängnis, in dem er bereits eine Strafe verbüßt, in den Gerichtssaal A 32. Nun muss sich der 23-Jährige wegen sexueller Nötigung zum Beischlaf vor dem Mönchengladbacher Schöffengericht verantworten.

Zum Lebenslauf machte der Mönchengladbacher bereitwillig Angaben. Zunächst habe er als schwer erziehbares Kind gegolten. Das Gymnasium musste er wieder verlassen und die Hauptschule besuchen. Im Gefängnis absolvierte er eine Maler- und Lackierer-Lehre. Zugleich konsumierte er bereits 2010 Amphetamine. Nach einer erfolgreichen Drogentherapie wurde der 23-Jährige wieder rückfällig.

Diesmal soll der Gladbacher in der Nacht zum 1. Dezember 2013 auf einer Geburtstagsfeier in seiner Wohnung eine 17-Jährige geschlagen und vergewaltigt haben, so die Anklage. Als die junge Frau die Wohnung verlassen wollte, soll der Angeklagte die Wohnungstür geschlossen und sich auf sie gelegt haben. Danach soll der Mann sein Opfer gewürgt, entkleidet und am Ende vergewaltigt haben, ist die Staatsanwältin überzeugt. Doch der Angeklagte gab allein die Körperverletzung zu. Den Vergewaltigungsvorwurf bestritt er: "Ich habe nicht mit ihr geschlafen, weder unter Zwang noch freiwillig". Er sei sauer gewesen, weil sich die 17-Jährige mit einer Ex-Freundin unterhalten habe. "Ich wollte wissen, ob die Frauen über mich geredet hatten. Doch das verneinte die 17-Jährige", so der Angeklagte sinngemäß. An dem frühen Dezembermorgen seien sie dann in Streit geraten. Er habe sie an die Wand gedrückt und gewürgt, als sie beide offenbar allein im Zimmer waren. Das habe sich dann hochgeschaukelt. "Ich bin ausgerastet, habe sie angeschrien und schließlich geohrfeigt", gestand der Angeklagte ein. Danach schwieg er.

Eine Ärztin berichtete in ihrer Aussage, dass das Vergewaltigungsopfer später an Panikattacken gelitten habe. Anschließend belastete die inzwischen 20-Jährige unter Ausschluss der Öffentlichkeit den Angeklagten. Die Begegnung mit dem Mann auf der Anklagebank hatte die junge Frau offenbar aus der Fassung gebracht. Laut weinend verließ sie später den Gerichtssaal. Danach sagten Zeugen aus, die damals an der Geburtstagsfeier teilgenommen hatten. Die meisten wussten von dem "Vorfall". Die Freundin des Opfers schilderte im Gerichtssaal, dass der Angeklagte der 17-Jährigen damals das Handy weggenommen, die Tür abgeschlossen und sie gewürgt habe. Auch bei der Polizei hatten Partygäste berichtet, was sie von der Tat des Angeklagten wussten. Das Schöffengericht beschloss, den Prozess am 8. August fortzusetzen. Die Staatsanwaltschaft soll die Adressen von zwei weiteren Zeugen ermitteln. Sie sollen dann ebenfalls an dem Augusttermin teilnehmen.

(RP)
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