Mönchengladbach Lkw-Blitzer gegen Stickoxid-Belastung

Mönchengladbach · An der Aachener Straße in Holt sind die Messwerte zu hoch, das kann zu einem Diesel-Fahrverbot führen. Ab Juni sollen Lkw-Fahrer, die das Durchfahrverbot missachten, fotografiert und bestraft werden.

 Im Jahr 2016 stiegen die Stickoxid-Werte an der Aachener Straße wieder auf 44 Mikrogramm.

Im Jahr 2016 stiegen die Stickoxid-Werte an der Aachener Straße wieder auf 44 Mikrogramm.

Foto: Jana Bauch

Lastwagen dürfen schon länger nicht mehr über die Aachener Straße in Holt fahren. Aber immer noch halten sich noch rund 450 Lkw-Fahrer am Tag nicht daran. Und weil diese Stelle dafür sorgt, dass Mönchengladbach in der Stickoxid-Belastung unter den Großstädten ist, denen ein Diesel-Fahrverbot droht, will die Verwaltung dort nun schärfer kontrollieren. Ab Juni soll eine Blitzanlage jeden Lkw fotografieren, der das Durchfahrverbot an der Aachener Straße missachtet. Das bestätigen der zuständige Dezernent Gregor Bonin und die Fachbereichsleiterin Barbara Weinthal unserer Redaktion. " Es ist geplant, die Messsäule an der Ecke Aachener Straße / Bahnstraße aufzubauen", sagt Weinthal. "Die Säule sieht aus wie die modernen Blitzeranlagen und ist mit einer Kamera ausgestattet, die Silhouetten erfassen kann." Derzeit würden die Ausschreibung und das Genehmigungsverfahren vorbereitet.

Technisch funktioniert das so: Entweder wird per Lasertechnik die Silhouette eines Fahrzeugs erfasst, oder es werden per Schleifen im Boden die Achsabstände gemessen. Anschließend wird das Bild ausgewertet und geprüft, ob es sich wirklich um einen an dieser Stelle verbotenen Lkw handelt. Die Kameratechnik soll variabel sein und an verschiedenen Überwachungsstandorten eingesetzt werden können. Damit kommt die Stadt auch einem Wunsch der Bezirksregierung nach. Die Aufsichtsbehörde dringt darauf, dass die geforderten Stickoxid-Grenzwerte eingehalten werden. Erlaubt sind 40 Mikrogramm im Jahresmittel. Von 2009 bis 2015 war der dort gemessene Wert von 50 auf 42 Mikrogramm gefallen, 2016 ist er aber wieder gestiegen auf 44 Mikrogramm. Daten für 2017 liegen erst in einigen Monaten vor. Damit gehört Mönchengladbach zu jenen Großstädten, die den zulässigen Grenzwert um mehr als zehn Prozent übersteigen und denen die Deutsche Umwelt-Hilfe mit einer Klage droht, falls kein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge erlassen werde. Die Lkw-Blitzer sollen jetzt helfen, die Messwerte an der Aachener Straße in Holt in den Griff zu bekommen. "Ich bin durchaus positiv gestimmt, dass wir durch die Maßnahmen die Werte weiter senken können", sagt Bonin.

Mit Spannung schauen Stadt und Wirtschaft in der kommenden Woche nach Leipzig, wo das Bundesverwaltungsgericht höchstrichterlich entscheidet, ob Fahrverbote auf der Grundlage des deutschen Rechts überhaupt möglich sind. Es werden zwar keine Fahrverbote angeordnet an diesem Tag, allerdings wird grundsätzlich entschieden, ob die Städte Düsseldorf und Stuttgart Fahrverbote in ihre Luftreinhaltepläne aufnehmen müssen, um die Stickoxid-Grenzwerte einzuhalten. Das Verfahren legt im Grunde also fest, ob es auch in Mönchengladbach dazu kommen könnte. Derzeit erwartet das Rathaus, dass die Bezirksregierung Düsseldorf im späten Frühjahr ein Verfahren für die Luftreinhalteplanung in Mönchengladbach einleiten wird. Und dann ist entscheidend: Sind Fahrverbote zulässig? Und werden die Grenzwerte an der Aachener Straße weiter überschritten?

Betroffen von Fahrverboten in der Stadt wären fast 40.000 Diesel-Fahrzeuge, die in Mönchengladbach gemeldet sind. Darunter sind viele Firmenfahrzeuge von Handwerks- und Gewerbebetrieben. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein hat in einer Umfrage unter ihren Mitgliedsbetrieben herausgefunden, dass in Mönchengladbach rund 5200 Betriebe von Fahrverboten betroffen wären. 85 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, dass sie davon abhängig sind, per Auto erreichbar zu sein. 45 Prozent der Befragten werden täglich oder mehrmals täglich beliefert. 51 Prozent der Mönchengladbacher Unternehmen gehen von sehr kritischen und 21 Prozent von kritischen wirtschaftlichen Auswirkungen für ihr Unternehmen aus. "Fahrverbote können angesichts der erheblichen Eingriffe in die unternehmerische Freiheit und Eigentumsrechte lediglich Ultima Ratio sein und nur unter strenger Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes verhängt werden", heißt es in einem Positionspapier, das die IHK am kommenden Donnerstag in ihrer Vollversammlung verabschieden will. Die IHK fordert, alternative Maßnahmen auszuschöpfen. Und sollten Fahrverbote als letztes Mittel nicht zu vermeiden sein, dann nur mit angemessenen Übergangsfristen und unbürokratischen Ausnahmetatbeständen, um Lieferketten sicherzustellen und "unverhältnismäßige Härten zu vermeiden".

(RP)
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