Mönchengladbach Leinenstreit um greisen Dackel

Mönchengladbach · Weil Michael Künzel eine kranke Hündin (16) hat, die er aus tierärztlicher Sicht nicht anleinen soll, wurde ihm mit Haft gedroht. Der Tierbesitzer will seinen Dackel nicht quälen, aber Stadt und Gericht pochen auf die Anleinpflicht.

Für einen Dackel hat Dalia ein wahrlich biblisches Alter. Im Dezember wird das Tier 16 Jahre alt. Das lange Hundeleben hat Spuren hinterlassen: Die Dackeldame ist taub, hat ein schweres Rückenleiden und kann sich deshalb nur sehr langsam fortbewegen.

Weil der Hund seit 2008 starke Probleme mit Hinterläufen hatte, riet der Tierarzt, die Hundegreisin nicht mehr anzuleinen. Ein starker Zug könnte eine akute Lähmung auslösen. Darüber hat Herrchen Michael Künzel eine schriftliche tierärztliche Bescheinung.

Immer wieder Knöllchen

Also setzt Künzel, der in Rheydt wohnt, sein Tier beim Gassigehen im nahe gelegenen Hugo-Junkers-Park kurz auf die Wiese — ohne Leine. Weglaufen würde der Hund sowieso nicht, jemanden anspringen oder gar anfallen schon mal gar nicht.

Doch mit dem kurzen Schnüffel- und Gassiaufenthalt auf der Wiese ohne Leine verstößt Michael Künzel gegen das Gesetz — gegen das Landeshundegesetz. In der Stadt herrscht Anleinpflicht, das gilt auch für Dalia. Und weil das so ist, bekommt Herrchen immer wieder Knöllchen.

Michael Künzel, der seiner Hündin den letzten Rest ihres Lebens so angenehm wie möglich machen will, hat nach eigenen Angaben immer Widerspruch einlegt. "Ich habe das Ordnungsamt mehrfach auf das Leiden meines Hundes aufmerksam gemacht", sagt er.

Doch ohne Erfolg. Zweimal schon musste Michael Künzel vor Gericht. Zuletzt vor zwei Tagen. Jetzt muss er wieder Strafe bezahlen. Obwohl er die erste über rund 90 Euro noch in Raten abbezahlt.

"Was soll ich denn machen? Auf der einen Seite ist die Anleinpflicht, auf der anderen das Tierschutzgesetz. Ich kann meinen Hund doch nicht quälen", sagt er. Bis zur nächsten Freilauffläche müsste Künzel sein Tier 20 Minuten tragen.

Das ist zu weit für eine alte Dackeldame, die wegen ihrer schwachen Blase oft raus muss, findet er. Der 46-Jährige, der seit einer Krankheit erwerbsunfähig ist, hängt an seinem Hund. "Als es mir richtig schlecht ging, hat Dalia mich aufgerichtet."

Normalerweise halte er sich an Gesetze und Verordnungen, sagt Künzel. Aber in diesem Fall könne er einfach nicht anders. Sein Versuch, von der Anleinpflicht befreit zu werden, scheiterte. Die Begründung des Ordnungsamtes: Es gebe keine Ausnahmen. Das bekräftigte gestern auch noch einmal Stadtsprecher Walter Schröders: "Selbst wenn wir wollten, könnten wir das nicht tun." Dies lasse die Rechtslage nicht zu.

Michael Künzel muss laut jüngstem Urteil des Amtsgerichtes nun rund 700 Euro bezahlen, weil er siebenmal mit der unangeleinten altersschwachen Dalia erwischt wurde. "Sie stellen mich als notorischen Gesetzesbrecher dar", sagt der 46-Jährige. "Aber das bin ich nicht. Nur in diesem Fall kann ich nicht anders." Michael Künzel wird die Strafe zahlen, andernfalls würde ihm sogar Gefängnis drohen. "Ich muss mich doch um den Hund kümmern."

(RP)
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