Mönchengladbach Kioskbesitzer soll fünf Jahre und acht Monate in Haft

Mönchengladbach · Seit Mitte Mai wird der Fall des Kioskbesitzers (32) vor der Dritten Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts verhandelt. Der Angeklagte, ein Mann aus Sri Lanka, soll in seinem Kiosk an der Lürriper Straße einen schwunghaften Handel mit Marihuana betrieben haben. Der 32-Jährige war bereits vor zwei Jahren verurteilt worden. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hatte der Revision des Gladbachers stattgegeben und das Urteil teilweise aufgehoben.

Der Kioskbetreiber hat die 15 Prozesstage schweigend und ohne Geständnis verfolgt. Allerdings war der Angeklagte inzwischen von vielen Zeugen belastet worden. So hatte ein früherer Kunde geschildert, wie er sich damals das Marihuana im Kiosk besorgt hatte. Viermal habe er dort jeweils 25 Gramm Marihuana gekauft.

"Da waren immer viele Leute im Kiosk, die alle Bescheid wussten", erinnerte sich der 30-jährige Zeuge. Und vor jedem Drogengeschäft sei der Mann mit der Glatze, also der Angeklagte, von Gehilfen angesprochen worden, und keinesfalls in Deutsch. Bei einer Wohnungsdurchsuchung über dem Kiosk waren von Polizeibeamten 41 Päckchen mit je 20 Gramm Marihuana und vier Päckchen à zehn Gramm Marihuana gefunden worden.

Während des zähen Drogenprozesses hatte der Verteidiger des Angeklagten immer wieder Beweisanträge gestellt, die jedoch immer wieder vom Gericht als unerheblich zurückgewiesen wurden. Doch am 15. Prozesstag war offenbar ein baldiges Prozessende absehbar. Die Staatsanwältin und der Verteidiger hielten ihre Plädoyers. Die Anklagevertreterin forderte für den Mann, den sie für einen umfangreichen Drogenhandel verantwortlich macht, eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten. Außerdem soll der 32-Jährige auf 830 Euro verzichten. Der Verteidiger forderte für seinen Mandanten Freispruch. Nun soll der Prozess vor der Dritten Strafkammer des Landgerichts am 16. Prozesstag beendet werden.

(RP)
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