Mönchengladbach Kinderkrankenschwestern kritisieren neues Pflegeberufegesetz

Mönchengladbach · "Ich schreibe Ihnen, weil ich über das neue Pflegeberufegesetz sehr erschrocken bin. Dieses neue Gesetz führt zur Abschaffung der Berufsbezeichnungen der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin." Mit rund 60 Briefen dieses Wortlautes wendeten sich Kinderkrankenpflegerinnen an die Bundestagsabgeordnete Gülistan Yüksel (SPD). Da alle Briefe aus dem Elisabeth-Krankenhaus Rheydt kamen, nahm Yüksel dies zum Anlass, sich mit den Kinderkrankenschwestern im Krankenhaus persönlich zu treffen und mit ihnen zu diskutieren. Zum Gespräch waren Kinderkrankenschwestern, Pflegedienstleitung, die Leiterin des Schulzentrums für Gesundheitsberufe Sabine Mansmann, der Chefarzt des Zentrums für Kinder- und Jugendmedizin Prof. Dr. Wolfgang Kölfen sowie die Fachpolitikerin und Bundestagsabgeordnete Petra Crone (SPD) gekommen.

Das so genannte Pflegeberufereformgesetz ist die letzte Stufe eines umfangreichen Reformvorhabens, das vor 15 Jahren begonnen wurde, erklärte Crone. In der geplanten dreijährigen generalistischen Pflegeausbildung soll auf Einsätze in allen Arbeitsfeldern der Pflege vorbereitet werden. Gleichzeitig soll eine Vertiefung, etwa im Bereich Kinderkrankenpflege, möglich sein.

Schwester Ulla brachte die Bedenken einiger Krankenschwestern bezüglich der Reform auf den Punkt: "Wenn diese generalisierte Ausbildung dann kommt und angehende Kinderkrankenschwestern und -pfleger auch noch viele hundert Stunden in der Altenpflege ausgebildet werden, frage ich mich: Wo bleibt die Zeit, um all das zu lernen, was in der Kinderkrankenpflege wichtig ist?" Schwester Sarah, die die Azubis am Eli betreut, befürchtet, dass die Generalisierung der Ausbildung die hoch spezialisierte und von den betroffenen Eltern zurecht erwartete Ausbildung in der Kinderkrankenpflege in "unverantwortbarem Maß" schwächt. Dabei sei natürlich nicht gemeint, dass sie die Ausbildung in der Altenpflege gering schätzen würde. Die Besonderheit der Kinderkrankenpflege solle aber zum Beispiel durch die Berufsbezeichnung "Kinderfachfrau" im Gesetz hervorgehoben werden.

Crone erklärte, dass der fachliche Überschneidungsbereich zwischen Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege hoch sei, so dass heute lediglich im dritten Ausbildungsjahr eine Differenzierung erfolge. "Außerdem hängt es von jedem Einzelnen ab, wie auch jetzt schon, wo er sich bewirbt. Jemand, der in der Kinderkrankenpflege arbeiten will, wird sich nicht in einem Altenheim bewerben." Beide SPD-Politikerinnen versicherten, dass, je nach Ausbildungsträger und Wahl des Vertiefungsmoduls, mehr als die Hälfte der praktischen Ausbildungszeit in einer Kinderklinik stattfinden kann.

"Helfen Sie mit, für die Attraktivität der Ausbildung zur Kinderfachfrau zu werben, stellen Sie sicher, dass möglichst viele Praxiseinsätze in den Klinken für Kinder und Jugendliche stattfinden und verlangen Sie, dass in der Ausbildungsverordnung pädiatriespezifischer Unterricht im Gesetz festgeschrieben wird", forderte Kölfen. "Unser aller gemeinsames Ziel ist bestmögliche Qualität für kranke Kinder und deren Eltern. Dieses stellen wir nur sicher, wenn im neuen Gesetz diese Ziele für die Ausbildung fest verankert sind", führte er weiter aus. Yüksel und Crone ermutigten die Anwesenden, sich über ihre Interessenvertreterverbände weiter an der fachlichen Diskussion zu beteiligen und einzubringen.

(RP)
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