Mönchengladbach Junkie wegen 40 Straftaten zu fast vier Jahren Haft verurteilt

Mönchengladbach · Der angeklagte 27-Jährige, den die Wachtmeister aus der Untersuchungshaft in den Gerichtssaal A 32 brachten, zeigte sich vor dem Mönchengladbacher Schöffengericht sofort geständig. Bereits im Ermittlungsverfahren bei der Polizei hatte der Hartz-IV-Empfänger alle Anklagevorwürfe zugegeben und zugleich Mittäter belastet.

Und die Anklageschriften, die die Staatsanwältin gestern verlesen musste, waren beachtlich. Es dauerte 45 Minuten, bis alle 40 Tatvorwürfe bekannt geworden waren. Der Angeklagte aus Viersen, der die zahlreichen Straftaten alle unter schwerem Suchtdruck begangen hat, verfolgte die Verlesung mit unbewegter Miene. Aus dem psychiatrischen Gutachten wurde bekannt, dass der 27-Jährige jahrelang täglich Cannabis, Amphetamine und am Wochenende Kokain konsumiert hatte. Täglich habe er für Drogen 50 Euro ausgegeben, hatte er zugegeben. Die Staatsanwältin hielt ihm die einzelnen Taten vor. So war er 2016 an mehreren nächtlichen Einbrüchen in Viersener Gaststätten und in den Räumen dann am Aufbruch der Geld- und Spielautomaten beteiligt. Diese Taten wertet der Gesetzgeber als besonders schweren Diebstahl. Aber der Dieb stahl auch aus einer Kirche wertvolle Kelche und Laptops aus einer Schule. Und der begeisterte Autofahrer, der keinen Führerschein besaß, schraubte auch in mehreren Fällen die Kennzeichen von fremden Fahrzeugen ab. Danach befestigte er sie an seinem Wagen. Anschließend setzte sich der Viersener hinters Steuer und fuhr ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherung durch die Straßen von Viersen und Mönchengladbach. Oft wurde er bereits am folgenden Tag von der Polizei erwischt. Prompt stahl der Angeklagte die nächsten Kennzeichen und schraubte sie wieder an sein Fahrzeug. Etwa achtmal wurde er ohne Fahrerlaubnis geschnappt. Laut Anklage muss er auch die Verantwortung für einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr übernehmen. In einem Fall war s zu einem Zusammenstoß mit einer Fußgängerin gekommen, die auf dem Wagen des 27-Jährigen landete. Doch der Fahrer reagierte nicht, bis das Unfallopfer vom Autoblech herunter gefallen war.

Außerdem besaß und handelte der Viersener gewerbsmäßig mit Drogen und verstieß in einem Fall gegen das Waffengesetz. Der Angeklagte zeigte sich nicht nur geständig. Er zeigte sich therapiewillig. Am Ende verurteilte das Schöffengericht den Angeklagten zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Außerdem muss er vier Jahre lang auf eine Fahrerlaubnis verzichten. Das Gericht schloss sich einer Gutachterin an, die die Unterbringung des Mannes in einer Drogentherapie empfohlen hatte.

(RP)
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