Mönchengladbach Jugendstrafe und Arbeitsstunden wegen Diebstahls

Mönchengladbach · "Kaum hat man Sie am 8. Oktober 2015 wegen Diebstahls verurteilt, sind Sie nur vier Wochen später erneut als Dieb aufgefallen", hielt der Vorsitzende des Mönchengladbacher Jugendschöffengerichts dem Angeklagten gestern vor. Der 21-Jährige, der im Don-Bosco-Heim betreut wird, senkte schweigend den Kopf. Diesmal warf die Staatsanwältin dem Angeklagten schweren Diebstahl in zwei Fällen vor. So soll er am 12. November 2015 im Krankenhaus Neuwerk aus einem Tresor insgesamt 120 Euro gestohlen haben. In dem Krankenzimmer war der Gladbacher damals mit zwei anderen Patienten untergebracht. Dem Diebstahlsopfer hatte der 21-Jährige zuvor den Chip aus der Tasche genommen und damit den Tresor geöffnet. Das Geld habe er seiner drogensüchtigen Ex-Freundin und Mutter eines gemeinsamen Kindes gegeben. "Sie wollte damals "anschaffen gehen". Das habe er verhindern wollen. Den gemeinsamen Versuch, von den Drogen loszukommen, habe nur er geschafft. Die Staatsanwältin warf dem 21-Jährigen außerdem vor, am 29. Januar 2015 aus einer Umkleidekabine einer Gladbacher Turnhalle zwei Mobiltelefone und 107 Euro gestohlen zu haben. Damals habe er noch Geld für Drogen gebraucht, erklärte der Angeklagte bereitwillig. Insgesamt zeigte sich der junge Mann geständig. Er bestritt nichts, beteuerte aber zugleich, dass er seit 19 Monaten keine Amphetamine mehr konsumiere und den Hauptschulabschluss nachmachen wolle.

Dann verlas der Vorsitzende des Jugendschöffengerichts die gut gefüllte Vorstrafenliste des 21-Jährigen. Meistens war er als Dieb, auch bereits im Krankenhaus und in einer Turnhalle, aufgefallen. Einmal war er zu einer Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden und hatte davon zwei Jahre verbüßt. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe bat trotzdem für ihren Schützling noch einmal um eine Jugendstrafe mit Bewährung als letzte Chance.

Das Jugendschöffengericht und die Staatsanwältin schlossen sich diesem Rat an. Am Ende wurde der Angeklagte wegen schweren Diebstahls in zwei Fällen zu einer sechsmonatigen Jugendstrafe mit Bewährung verurteilt. Außerdem muss der 21-Jährige 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und Drogenscreenings absolvieren. Er akzeptierte das Urteil sofort.

(RP)
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