Mönchengladbach Jüchener wegen Unfallflucht in Gladbach vor Gericht

Mönchengladbach · Wegen Unfallflucht und fahrlässiger Körperverletzung musste sich gestern ein Kaufmann aus Jüchen vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht verantworten. Am 22. Januar soll der Autofahrer an der Rudolfstraße einem 24-jährigen Radfahrer die Vorfahrt genommen haben und anschließend davon gefahren sein. Den Unfall bestritt der Angeklagte nicht, will ihn aber nicht bemerkt haben. Doch der Radfahrer, der eine Ausbildung zum Kaufmann absolviert, erinnerte sich im Gerichtssaal überzeugend an den Vorfall vom 22. Januar. "Ich war auf dem Fahrradweg an der Waldnieler Straße auf dem Weg nach Hause, Richtung Hauptbahnhof. Ich hatte ordentlich Tempo. Das Auto war hinter mir. Er hat mich geschnitten. Ein Autofahrer hat gehupt. Ich riss den Lenker herum, als er mir den Weg abschnitt. Ich knallte gegen eine Laterne." Das Auto habe sich langsamer bewegt, er sei mit seinem Rad hinterhergefahren, dann an den Wagen herangekommen und habe an die Scheibe geklopft, ergänzte der Zeuge. "Wissen Sie, was Sie gerade gemacht haben. Sie haben mir die Vorfahrt genommen", habe er dem Autofahrer vorgeworfen. Der Radfahrer wollte mit seinem Handy die Polizei verständigen, als der Autofahrer nach einem erneuten kurzen Stopp davonfuhr.

Der 24-Jährige schob sein Rad nach Hause und ließ sich anschließend wegen einer Schulterprellung behandeln. Vor Gericht erinnerte sich der Angeklagte, dass ihn der Radfahrer damals angesprochen habe. Er habe das falsch eingeschätzt. Er habe geglaubt, dass ihn der junge Mann anschnorren wolle. Später habe er sich allerdings selbstständig mit dem Radfahrer in Verbindung gesetzt, sich entschuldigt und den Schaden mit 400 Euro ersetzt.

Der Verteidiger des jungen Mannes setzte sich im Gerichtssaal erfolgreich für seinen Mandanten ein, der bereitwillig alle Fragen des Gerichts beantwortet habe. In seinem Fahrzeug habe der Fahrer damals sehr laute Musik gehört. Das sei auch dem Radfahrer aufgefallen, der ihn aufgefordert habe, die Musik leiser zu machen. Am Ende bat der Verteidiger, das Verfahren seines Mandanten gegen Auflagen einzustellen.

Der Jüchener sei nicht vorbelastet. Richter und Staatsanwältin schlossen sich dem Antrag an. Sie stellten das Verfahren vorläufig ein. Zahlt der Jüchener 1500 Euro an eine gemeinnützige Rettungsorganisation, wird das Verfahren endgültig eingestellt.

(RP)
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