Mönchengladbach Jobcenter-Betrügerin wird verwarnt und muss 40 Arbeitsstunden leisten

Mönchengladbach · "Ich streite nicht ab, den Betrug begangen zu haben, aber nicht mit voller Absicht", beteuerte die 19-jährige Mönchengladbacherin, als sie gestern vor dem Jugendrichter auf der Anklagebank Platz nehmen musste. Sie habe damals bei ihrer Mutter gewohnt und auf die Mutter gehört. Die junge Frau, die Leistungen vom Jobcenter bezieht, hatte in den Monaten Juli bis Dezember 2015 in einem Nebenjob als Kellnerin in einer Mönchengladbacher Discothek gearbeitet. Das hatte sie dem Jobcenter nicht mitgeteilt und 450 Euro zu Unrecht bezogen.

Eine Mitarbeiterin des Jobcenters bestätigte gestern in ihrer Zeugenaussage, dass sie von dem Nebenjob erst von ihrer Vertreterin erfahren habe. Zweimal sei die damals noch 18-Jährige ins Jobcenter gekommen, habe aber nichts von dem Nebenverdienst gesagt. Dabei müssen die Bezieher von Leistungen jede Veränderung dem Jobcenter mitteilen.

Ein Beamter berichtete im Gerichtssaal, dass die Angeklagte einen Rückforderungsbescheid bekommen habe. Die Hälfte der Schulden sei inzwischen getilgt.

Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe machte Angaben zum Lebenslauf und zur Ausbildung der Mönchengladbacherin. Nach der Trennung der Eltern lebte sie erst bei der Mutter und später in einer Wohngemeinschaft der Jugendhilfe. In der Realschule hatte sie die Mittlere Reife erworben, eine Ausbildung als Kosmetikerin angefangen und dann wieder abgebrochen. Es sei die falsche Berufswahl gewesen. Inzwischen lebt die junge Frau in einer eigenen Wohnung. Zur Zeit besucht die 19-Jährige eine Fortbildung des Jobcenters, in der Bewerbungen und Vorstellungsgespräche trainiert werden. Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe empfahl die Anwendung von Jugendstrafrecht. Sie habe den Weg zur Selbstständigkeit noch nicht geschafft.

Die Staatsanwältin sah das anders. Sie forderte nach Erwachsenenstrafrecht eine Geldstrafe von 300 Euro (30 Tagessätze zu je zehn Euro) für die Angeklagte. Am Ende verwarnte der Richter die Mönchengladbacherin. Außerdem muss sie in einem Zeitraum von drei Monaten 40 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und den Schaden wieder gut machen. "Wird die Arbeit nicht rechtzeitig erledigt, droht Jugendarrest", so der Richter.

(RP)
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