Mönchengladbach Jobcenter betrogen: Gladbacher muss Bußgeld zahlen

Mönchengladbach · "Ich hab' das nicht gemacht, ich hab' das Jobcenter nicht betrogen", wehrte sich der Mönchengladbacher (51) lautstark, als die Staatsanwältin die letzten Sätze der Anklageschrift verkündet hatte. Doch genau einen solchen Betrug warf die Anklagevertreterin dem 51-Jährigen vor.

 Das Gericht beschloss, das Verfahren vorläufig einzustellen.

Das Gericht beschloss, das Verfahren vorläufig einzustellen.

Foto: Ilgner

Der Staplerfahrer hatte 2013 zwei Monate gearbeitet, ohne dem Amt die Aufnahme einer solchen Tätigkeit mitzuteilen. Das ahnungslose Jobcenter zahlte weiterhin die monatliche Summe. Das nennt der Gesetzgeber Betrug: "Wer die Absicht hat, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen und durch Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft."

Der Angeklagte bekam einen Strafbefehl. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt. Vor Gericht verteidigte sich der 51-Jährige jetzt mit dem Hinweis: "Mein Stiefsohn hatte doch Kontovollmacht. Der hat sich um solche Sachen gekümmert." Der Stiefsohn habe ihm auch versprochen, dem Jobcenter die neue Tätigkeit mitzuteilen.

"Das war in der Trennungsphase von meiner Frau, da bekam ich vieles gar nicht zu sehen", erinnerte sich der 51 Jahre alte Staplerfahrer. Das Geld auf einem Kontoauszug habe er für eine Nachzahlung gehalten.

Als bekannt wurde, dass der Mönchengladbacher zuvor noch nie aufgefallen war, beschloss das Gericht gestern, das Verfahren vorläufig einzustellen. Zahlt der Angeklagte eine Geldbuße von 250 Euro, werden die Akten endgültig geschlossen.

Damit war der 51-Jährige sofort einverstanden Die Geldbuße kann er in Raten zahlen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort