Mönchengladbach Jagdgenossenschaft zieht Klage zurück

Mönchengladbach · Auf dem Gelände einer Gladbacher Familie in Rönneter dürfen keine Tiere mehr geschossen werden.

Das sagt das neue Jagdgesetz in NRW
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Foto: dpa, lix fpt bwe

Auf ihrem Grundstück in Rönneter wird in Zukunft kein Tier mehr getötet, da kann sich die Gladbacher Familie sicher sein. Die 2585 m2 große Fläche gehört nicht mehr zu einem Revier, in dem gejagt werden darf, darum haben sich die engagierten Tierschützer gekümmert. Sie hatten ihr Grundstück im März 2014 von der Stadt Mönchengladbach befrieden lassen. Der Antrag war in Gladbach der erste und bislang einzige seiner Art gewesen.

Ob auf eigenen Grundstücken gejagt werden darf oder nicht, war früher keine Entscheidung des Eigentümers. Die Besitzer von bejagbaren Flächen wurden zwingend Mitglied einer Jagdgenossenschaft. Es spielte keine Rolle, ob sie das wollten oder nicht. Inzwischen spielt es eine Rolle; das entschied 2012 der Europäische Gerichtshof. Die Bundesregierung änderte daraufhin das Bundesjagdgesetz. Wer Gewissensgründe glaubhaft macht, bekommt vom Ordnungsamt die Befriedung seines Grundstücks ausgesprochen - so wie die Familie mit dem Gelände in Rönneter.

Trotzdem hatte das Ganze gestern ein juristisches Nachspiel: Die Gladbacher Jagdgenossenschaft ließ die Entscheidung der Stadt Mönchengladbach nicht auf sich sitzen, zog vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf und klagte gegen die Stadt, weil sie die "ethischen Gründe" der Familie anzweifelte. Mit einem für sie positiven Urteil wollte die Genossenschaft verhindern, dass ihr Revier zu einem Flickenteppich wird. Es sollte aber zu einer unerwartet kurzen Verhandlung in der Landeshauptstadt kommen. Nach 50 Minuten kam die Familie aus Gladbach breit grinsend aus dem Saal.

Was war passiert? Der Einzelrichter Achim Kraus hatte verdeutlicht, dass die Jagdgenossenschaft nicht erreichen könne, dass das Verwaltungsgericht die Gewissensgründe, die die Familie anführe, überprüfe. Sie könne nur Einwände gegen die Befriedung geltend machen, die die Ausübung der Jagd betreffen. Die Interessen der Jagdgenossenschaft müssten durch die Befriedung im Rechtssinne verletzt werden, damit sich das Gericht mit dem Fall auseinandersetzt.

Die Jagdgenossenschaft zog - nach einer kurzen Beratungspause - ihre Klage zurück. Das Verfahren wurde eingestellt. "Das, was wir erreichen wollten, war mit der Erklärung des Richters hinfällig", sagte Walter Klerx, Geschäftsführer der Jagdgenossenschaft. Für die aktive Tierschützer-Familie ist klar: "Die Genossenschaft hatte Angst vor einem negativen Urteil, das auch für andere Fälle richtungsweisend gewesen wäre. Sie wählte das vermeintlich geringere Übel."

(RP)
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