Mönchengladbach Jagdgenossenschaft verklagt die Stadt

Mönchengladbach · Eine Familie hat erfolgreich durchgesetzt, dass auf ihrem Grundstück nicht mehr gejagt werden darf. Das hat ein juristisches Nachspiel.

 Auf diesem Grundstück in Rönneter darf vorerst nicht mehr gejagt werden.

Auf diesem Grundstück in Rönneter darf vorerst nicht mehr gejagt werden.

Foto: Detlef Ilgner

Sie setzt sich seit Jahren für den Tierschutz ein, isst vegetarisch und lehnt das Jagen prinzipiell ab. Deshalb wollte die Mönchengladbacher Familie auch nicht, dass ihr Grundstück in Rönneter weiterhin zu einem Revier gehört, auf dem Tiere geschossen werden dürfen. "Wir nehmen unsere Verantwortung gegenüber Tieren sehr ernst", sagt die Grundstücksbesitzerin, die aus Furcht vor Anfeindungen nicht namentlich genannt werden will. Und: "Wir waren schon immer Jagdgegner: Wenn man von den Expansionsgeschossen hört, die bei Tieren faustgroße Austrittslöcher verursachen, aber dennoch nicht zum sofortigen Tod führen müssen. . . Tiere, die angeschossen flüchten und nicht sofort gefunden werden, erleiden unfassbare Qualen."

Aus Gewissensgründen beantragte die Familie bei der Unteren Jagdbehörde, also bei der Stadt, eine so genannte Befriedung ihres Grundstücks. Dem Antrag - es ist in Mönchengladbach der erste und bisher einzige seiner Art ist - wurde stattgegeben. Bis auf Widerruf darf dort nicht mehr gejagt werden. Doch das gefiel der Jagdgenossenschaft nicht. Sie hat gegen die Entscheidung des Ordnungsamtes vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Am kommenden Mittwoch wird der Fall in Düsseldorf verhandelt.

Ob auf dem eigenen Grundstück gejagt werden darf oder nicht, war früher keine Entscheidung des Eigentümers. Besitzer von bejagbaren Flächen wurden automatisch Mitglied einer Jagdgenossenschaft, ob sie wollten oder nicht. Die Genossenschaft verpachtet die Grundstücke an Jäger und bekommt dafür Geld. Doch dann entschied der Europäische Gerichtshof im Juni 2012, dass Grundstückeigentümern, die die Jagd auf ihrem Grund und Boden dulden müssen, obwohl sie diese aus Gewissensgründen ablehnen, eine "unverhältnismäßige Belastung" auferlegt wird. Die Bundesregierung griff das Urteil auf und änderte 2013 das Bundesjagdgesetz. Seitdem kann man auf Antrag, sein Grundstück "befrieden" lassen.

So ganz einfach geht das aber nicht. "Die Stadt Mönchengladbach hat uns ganz schön auf den Zahn gefühlt", berichtet die Familie mit dem Grundstück in Rönneter. Aber nicht nur die Familie wurde befragt, "das Ordnungsamt hat vor der Entscheidung die Jagdgenossenschaft Mönchengladbach, die beiden Jagdpächter und die angrenzenden Grundeigentümer angehört", berichtet Stadtsprecher Dirk Rütten. Außerdem seien Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingeholt worden: Waldbauernverband, Landwirtschaftskammer, Landesbüro der Naturschutzverbände, Landesbetrieb Wald und Holz, Gemeindewaldbesitzerverband und Landesjagdverband.

Die Jagdgenossenschaft Mönchengladbach möchte nicht viel zur laufenden Klage sagen. Nur so viel: "Für uns ist die Begründung der Gegenseite für eine Befriedung des Grundstücks nicht nachvollziehbar."

Experten gehen davon aus, dass es noch mehr Klagen gegen positiv beschiedene Anträge auf ein Jagdverbot auf privaten Grundstücken geben wird. Denn Jäger und Jagdgenossenschaften haben kein Interesse daran, dass ihre Reviere zu "Flickenteppichen" und somit für die Jagd wertlos werden.

Übrigens: Am Tag, an dem der Mönchengladbacher Fall vor dem Verwaltungsgericht verhandelt wird, steht Düsseldorf ganz im Zeichen von Jägern und Jagdgegnern. Am Mittwoch, 18. März, demonstrieren Jäger gegen die Novellierung des Landesjagdgesetz (auch ein Bus aus Mönchengladbach fährt in die Landeshauptstadt) vor dem Landtag. Gleichzeitig haben Jagdgegner zu einer Gegendemo aufgerufen. Auch sie werden am Mittwoch in Düsseldorf sein.

(RP)
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