Mönchengladbach Innenminister Jäger beleidigt: Geldstrafe für Roeseler

Mönchengladbach · Als der Gladbacher Ratsherr vor Gericht gegen den Minister nachlegte, erhöhte die Richterin die Strafe.

"Mahlzeit!" schmetterte Dominik Roeseler, als er gestern den Saal 149 des Amtsgerichts Duisburg betrat. Der Ratsherr aus Mönchengladbach und ehemalige Vize-Vorsitzende von ProNRW schien den Auftritt vor rund einem Dutzend seiner Anhänger, die im Zuschauerraum saßen, zu genießen. Roeseler musste sich wegen Beleidigung verantworten. Die Anklage warf ihm vor, NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) beleidigt zu haben. Das Gericht folgte der Staatsanwaltschaft und verurteilte Roeseler zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 4000 Euro.

Am 1. Februar dieses Jahres war Roeseler als Gastredner bei einer Pegida-Demo am Duisburger Hauptbahnhof aufgetreten. In der 20-minütigen Rede ging es vor allem um die Polizei. Dabei äußerte Roeseler, dass der einfache Polizist nur seine Befehle befolge. "Der Dreck sitzt oben. Und hier in NRW hat der Dreck auch einen Namen: Und das ist der Inneminister Ralf Jäger."

Ralf Jäger, der zugleich Vorsitzender der Duisburger SPD ist, stelltedeswegen einen Strafantrag. Roeseler war daraufhin per Strafbefehl zur Zahlung von 1600 Euro (40 Tagessätze zu je 40 Euro) verurteilt worden. Er legte dagegen Widerspruch ein.

Vor Gericht argumentierte Roeseler gestern damit, dass seine Äußerung durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt sei: "Es ist doch im politischen Meinungskampf üblich geworden, sich zu beleidigen." Roeseler forderte Freispruch.

Staatsanwalt und Strafrichterin sahen das anders: Wer jemanden als Dreck bezeichne, kränke ihn in seiner Ehre und streite nicht um eine Sache, sondern schmähe ihn nur. Roeseler gab zu, er habe durchaus seine Missachtung für den Innenminister zum Ausdruck bringen wollen, er bezweifele aber, dass ein Minister, der nach den Vorfällen in der Kölner Silvesternacht nicht zurückgetreten sei, noch Ehre habe.

Angesichts seiner Haltung erhöhte die Strafrichterin die Zahl der Tagessätze auf 50. Und da das tatsächliche Einkommen des Handelsvertreters höher war als das zuvor geschätzte, wurde auch die Tagessatzhöhe deutlich auf 80 Euro angehoben. Der Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig. Roeseler kann gegen die Verurteilung zu 4000 Euro Geldstrafe noch Berufung einlegen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort