Mönchengladbach Impulsiver Fußballfan vor Gericht

Mönchengladbach · Elsdorfer mischte sich im Stadion mit einem Tritt in einen Streit ein.

Wegen Körperverletzung musste sich ein 51-jähriger Fußballfan jetzt erneut vor der 10. Kleinen Strafkammer des Landgerichts verantworten. Im Oktober 2014 war der Elsdorfer bereits vom Mönchengladbacher Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt worden. Dagegen hatte der Angeklagte Berufung eingelegt.

Der Familienvater hatte im August 2014 zusammen mit seinem Sohn das Fußballspiel Borussia Mönchengladbach gegen Sarajewo besucht. Der Angeklagte bestritt nichts. "Es war ein Blackout. Ich wollte helfen, habe mich dann zu dieser Trittbewegung verleiten lassen. Ich würde es nicht wieder tun", beteuerte der Angeklagte, der bisher noch nie auf einer Anklagebank Platz nehmen musste. Eine Polizeibeamtin schilderte in ihrer Zeugenaussage, was sie damals beobachtet und auf einem Video festgehalten hatte. Im Saal 128 konnten die Verfahrensbeteiligten und Besucher auf dem Video sehen, dass der Angeklagte damals auf Besucher des Fußballspiels zugegangen war. Da waren Männer in eine Auseinandersetzung verwickelt. Einer entriss dem Anderen den Schal und trat auf ein Opfer ein. Es war aber auch die Trittbewegung des Angeklagten auf das unbekannte Opfer zu sehen. "Für mich sah es so aus, als wolle der Angeklagte dazwischen gehen und die Auseinandersetzung schlichten", so die Polizeibeamtin im Gerichtssaal. Sie habe den Elsdorfer nicht als Mitglied von Ultra-Gruppen eingeschätzt, ergänzte die Polizeibeamtin.

Der Verteidiger des 51-Jährigen schlug eine Verfahrenseinstellung vor. Der Angeklagte sei kein gewaltbereiter Fußballfan. Doch damit waren weder Gericht noch Staatsanwältin einverstanden. Die Anklagevertreterin forderte eine Geldstrafe von 2000 Euro (50 Tagessätze zu je 40 Euro).

Doch die 10. Kleine Strafkammer des Landgerichts verurteilte den Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro (30 Tagessätze zu je 40 Euro). Die Strafe kann der Elsdorfer in Raten zahlen. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil.

(RP)
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