Mönchengladbach Hugo Junkers, Mergers und Akquisitionen

Mönchengladbach · Beim Unternehmensforum Niederrhein konnten sich Unternehmer übet Rechtsfragen informieren.

 Beim Unternehmensforum war der Hugo-Junkers-Hangar diesmal Veranstaltungsort.

Beim Unternehmensforum war der Hugo-Junkers-Hangar diesmal Veranstaltungsort.

Foto: Eventhangar Gmbh

Der Hugo-Junkers-Hangar leuchtet innen in sanftem Blau und Rot, auf dem Außengelände steht hell angestrahlt die JU 52 und zieht sofort die Blicke auf sich. Die Gäste werden das faszinierende historische Flugzeug später noch näher betrachten können, verspricht Thorsten Neumann, Noi-Chef-Caterer und Betreiber von Gladbachs neuester Event-Location. Dann lotst er die Besucher in einen Vortragsraum im ersten Stock. Auf die Teilnehmer am Unternehmensforum der Kapellmann Akademie wartet ein Vortrag über die rechtlichen Bedingungen und Fallstricke bei Unternehmenskäufen und -verkäufen. Zum zweiten Mal in diesem Jahr findet die Veranstaltungsreihe statt, zu der Unternehmer aus der Region geladen sind. Das Forum solle, so Malte Schulz von der gastgebenden Kanzlei Kapellmann und Partner, Unternehmern Gelegenheit geben, sich über aktuelle Rechtsfragen zu informieren.

Rechtsanwalt Thomas Bunz ist Experte für Gesellschaftsrecht und Unternehmenskäufe. Er erklärt den Zuhörern, dass es ohne angelsächsische Fachbegriffe in diesem Bereich nicht gehe und dann den Unterschied zwischen einem Merger und einer Akquisition. Ein Merger entspricht im Allgemeinen einer Fusion - aus zwei Unternehmen wird eins. Als Beispiel für eine solche Fusion verweist er auf Daimler und Chrysler, ein Zusammengehen, das freilich nicht funktioniert hat. Eine Akquisition dagegen sei ein Kauf, bei dem zwei selbstständige Unternehmen erhalten blieben, aber ein Eigentümerwechsel stattfinde. Im Allgemeinen seien Unternehmenskäufe und -verkäufe im Mittelstand nicht so verbreitet. "Der Mittelstand ist tendenziell risikoscheu", stellt der Anwalt fest. Aber es gibt natürlich auch für Mittelständler gute Gründe, zu kaufen oder zu verkaufen. Etwa wenn der Eigentümer sich aus Altersgründen zurückziehen will und keinen Nachfolger hat. Oder wenn sich die Gesellschafter zerstreiten, so Bunz. "Das kann zugehen wie bei einem Rosenkrieg", sagt der Anwalt. Denkbare Käufer von mittelständischen Unternehmen sind Mitbewerber oder Finanzinvestoren wie Warren Buffet, der einen deutschen Produzenten von Motorradzubehör gekauft hat. Schließlich kann auch das eigene Management zugreifen und kaufen - der sogenannte Management-Buy-Out. Aber Kauf ist nicht gleich Kauf, erklärt der Jurist. Bei einem Share Deal werden Anteile gekauft, der Eigentümer wechselt, das Unternehmen bleibt, wie es ist. Bei einem Asset Deal werden die Wirtschaftsgüter des Unternehmens gekauft: Grundstücke, Maschinen, Patenten, Arbeitsverträge oder den Namen. Der Vorteil: Man kann sich die Rosinen herauspicken und muss nicht alles kaufen. Der Nachteil: Man kann beispielsweise Lieferverträge nicht einfach übernehmen, sondern braucht die Zustimmung der Vertragspartner, die sich das manchmal bezahlen lassen.

Dass an einem Unternehmensverkauf ganze Armeen von Juristen arbeiten, kann man sich vorstellen. Auch, dass sehr umfangreiche Verträge dabei herauskommen können. Es gibt ausführliche Regelungen und Garantien, Klauseln zum Kaufpreis und zu den Steuern. Sogar ein Wettbewerbsverbot ist möglich: Der Verkäufer verpflichtet sich dann, zwei Jahre lang nicht in der gleichen Branche aktiv zu werden.

(RP)
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