Shop-Eröffnung in Mönchengladbach Hells Angels dürfen "Fanartikel" verkaufen

Mönchengladbach · In Rheydt eröffnet am Donnerstag ein Shop der Mönchengladbacher Rockergruppe Hells Angels. Das mag irritierend wirken, werden einige Ortsvereine doch immer wieder mit Straftaten in Verbindung gebracht und sind mancherorts sogar verboten. Doch die Eröffnung ist legal, wie Rocker-Experte und Jurist Florian Albrecht erklärt.

Hells Angels fahren durch Mönchengladbach
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Foto: Detlef Ilgner

Stolz verkünden die Hells Angels Mönchengladbach die Eröffnung ihres Ladens in der Rheydter Innenstadt am heutigen Donnerstagabend. Pullover, T-Shirts und andere sogenannte Supporter-Artikel sind dort erhältlich. Die Nachfrage nach solchen Artikeln sei so groß gewesen, dass man sich entschlossen habe, neben dem Online-Shop der Hells Angels auch einen lokalen Laden zu eröffnen, heißt es auf der Facebook-Seite der Gruppe.

ES IST MORGEN SOWEIT!!!!25.02.2016 ab 17:00 Uhr wird auf der Hauptstraße 110 in 41236 Mönchengladbach der Support 81...

Der Post über die Shoperöffnung wurde bei Facebook innerhalb weniger Stunden mehr als 1800 Mal mit "Gefällt mir" markiert (Stand Donnerstag 13 Uhr). Doch nicht jeder begrüßt die Ansiedlung eines solchen Geschäfts mitten in Rheydt. Juristisch betrachtet jedoch spricht nichts dagegen, dass die Hells Angels einen solchen Shop eröffnen, sagt Florian Albrecht. Der 38-Jährige ist Rechtsanwalt und Kriminologe. Er forscht seit vielen Jahren zur Rockerkriminalität.

"Solange der Ortsverein bzw. seine Mitglieder nicht nach Paragraf 129 Strafgesetzbuch verurteilt worden ist, gilt er nicht als kriminelle Vereinigung", erklärt er. Demnach sind die Hells Angels in Deutschland juristisch nicht als solche zu bewerten — auch wenn einige Ortsvereine inzwischen nach den Bestimmungen des Vereinsgesetzes verboten wurden. Das diente jedoch immer der Gefahrenabwehr. Albrecht erklärt das so: "Wenn ich mit einer Axt herumlaufe, stelle ich vielleicht eine Gefahr dar. Töte ich jemanden mit dieser Axt, bin ich kriminell." Das Verbot der Ortsgruppen habe demnach immer dem Zweck gedient, eine Gefahr abzuwenden, zum Bespiel wenn Straftaten von Vereinsmitgliedern bekannt wurden, an denen aber nicht zwingend die gesamte Vereinigung mitwirken muss.

So seien einige Ortsableger als gefährlich eingestuft und verboten worden, weil sie auch kriminelle Mitglieder haben. Die Gruppen als ganze wurden bislang aber nicht als kriminelle Vereinigungen im Sinne des Strafgesetzbuchs eingestuft, sagt Albrecht. Auch die Rockerbewegungen sind an sich nicht verboten. "Generell ist es jedem Bundesbürger erlaubt, sich als Gruppe zusammenzuschließen und ein Gewerbe zu eröffnen — selbst ein Bordell wäre in Ordnung", sagt der Jurist.

Einzige Beschränkung für einen Shop, wie er in Rheydt eröffnet: Abzeichen verbotener Ortsgruppen dürfen nicht in Umlauf gebracht werden, genauso wie einige Logos, an denen US-Unternehmen das Urheberrecht haben, sagt Albrecht. "Der Shop ist natürlich nicht für den Normalbürger. Aber solange niemand eine Straftat begeht, ist alles im grünen Bereich." Unterm Strich verdiene der Geschäftsinhaber damit legal Geld und zahle seine Steuern. "Das kann man niemandem verbieten."

(jnar)
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