Mönchengladbach Hauptzollamt überprüfte 61 Hotel- und Gastrobetriebe

Mönchengladbach · 54 Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Krefeld haben am 9. und 10. November die Arbeitsverhältnisse im Hotel- und Gaststättengewerbe überprüft. Die Kontrollen waren Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung mit dem Ziel, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung aufzudecken sowie die Einhaltung des Mindestlohnes von 8,84 Euro zu überprüfen. Dabei suchten die Zöllner der Standorte Krefeld und Mönchengladbach an zwei Tagen 61 Hotel- und Gastronomiebetriebe auf und führten 275 Personenbefragungen durch.

Aufgrund der Kontrollen ergaben sich folgende Verdachtsmomente: Verstoß gegen die Einhaltung des Mindestlohns in 29 Fällen, Verstoß gegen Aufzeichnungspflichten in 21 Fällen, Leistungsmissbrauch in neun Fällen, widerrechtliche Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung in fünf Fällen, Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz in zwei Fällen, Nichtanmeldung zur Sozialversicherung in sieben Fällen. Im Nachgang werden die Personenbefragungen und Geschäftsunterlagenprüfungen ausgewertet.

Dass die gesetzlichen Bestimmungen im Hotel- und Gaststättengewerbe nicht vollständig umgesetzt werden, ist auch eine Erkenntnis, die aus den Kontrollen gewonnen werden konnte. Überwiegend werden trotz Verpflichtung keine Stundenaufzeichnungen vor Ort geführt.

(RP)
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