Mönchengladbach Handy-Fall eingestellt: Polizist konnte sich nicht erinnern

Mönchengladbach · Der Autofahrer (25) hatte einen Bußgeldbescheid bekommen und sollte 65 Euro zahlen, weil er am 11. November vergangenen Jahres am Steuer mit seinem Handy telefoniert haben soll. Doch der Willicher hatte dagegen Einspruch eingelegt. Deshalb musste das Bußgeldverfahren jetzt vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht verhandelt werden. An der Krefelder Straße war der 25-Jährige damals in eine Polizeikontrolle geraten und beschuldigt worden, das Handy in der Hand gehalten und betätigt zu haben. Der Autofahrer konnte dem Polizeibeamten weder seinen Pass noch seinen Führerschein vorweisen. Er hatte die Papiere vergessen. Doch neben ihm saß damals sein Bruder.

Der war es dann auch, der den Wagen weiterfahren durfte. Im Gerichtssaal bestritt der 25-Jährige, damals mit dem Handy telefoniert zu haben. Das Handy lege er immer in die Ablage zwischen den Sitzen, hatte er sich verteidigt. Vielleicht habe sein Bruder das Handy mal in der Hand gehabt. Doch der Bruder war nicht als Zeuge geladen worden.

Der Polizeibeamte, der die Handy-Szene 2015 beobachtet und dann an seinen Kollegen durchgegeben hatte, konnte sich nicht mehr erinnern. Er bezog sich auf die Niederschrift, in der das Kontrollergebnis festgehalten war. Danach beschloss die Richterin, den Handy-Fall einzustellen. Aber weil der Willicher ohne Führerschein und ohne Pass gefahren war, muss er dafür ein Bußgeld von 55 Euro zahlen.

(RP)
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