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Mönchengladbach Haftstrafe für 35-Jährigen, weil er seine Freundin verprügelte

Mönchengladbach · Ein 35 Jahre alter Wegberger muss neun Monate ins Gefängnis, weil er unter anderem seine Freundin in mehreren Fällen mit Schlägen traktiert und verletzt hat. Das Schöffengericht im Mönchengladbacher Landgericht sah die Vorwürfe der Körperverletzung als erwiesen an und folgte in seinem Urteil dem Plädoyer des Staatsanwaltes, der neun Monate Haft ohne Bewährung gefordert hatte. Erst ein paar Tage vor diesem Prozess habe der Angeklagte erneut seine Freundin geschlagen, hieß es im Plädoyer des Staatsanwaltes.

Vor allem Körperverletzung warf der Staatsanwalt dem Wegberger vor. Opfer des offensichtlich aggressiven und gewaltbereiten Angeklagten waren meistens eine Freundin und die Mutter seines Kindes. Die Vorwürfe der Anklage gab der Koch offen zu. Im Gefängnis habe er sich durch Gewalt Respekt verschafft, hatte sich der Angeklagte, der bereits eine fünfjährige Strafe wegen Vergewaltigung und schweren Raubes verbüßt hat, einem Bewährungshelfer anvertraut. Dass sich der gewaltbereite Mann kaum beherrschen kann, machte dessen Aussage klar. So gab er ohne weiteres zu, am 20. Februar mit seiner Freundin wegen eines Mobiltelefons in Streit geraten zu sein und die Frau danach mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Bei einem Gerangel habe er die Partnerin zu Boden gedrückt und gewürgt. Erst als die Freundin den Angeklagten gekniffen habe, soll er von ihr abgelassen haben. Am 29. Februar sei das Paar mit einem Fahrzeug in Klinkum unterwegs gewesen. Auch da soll es Streit gegeben haben. "Ich mach dich kaputt", soll der Fahrer gedroht haben.

Gestern betrat die Freundin des Angeklagten und Mutter eines gemeinsamen Kindes den Gerichtssaal. Am 14. Oktober 2015 habe sie den Angeklagten in Wegberg aufgesucht. Vor der Haustür sei es zum Streit gekommen. Er sollte ihr ihren Wohnungsschlüssel zurückgeben. Doch der Vater der gemeinsamen Tochter habe sie geschubst und geohrfeigt. Die 43-jährige Cousine der Freundin bestätigte deren Aussage.

Auch der Bewährungshelfer konnte wenig Positives über den Mann auf der Anklagebank berichten. Der 35-Jährige sollte ein Antiaggressionstraining in Erkelenz absolvieren. Doch der Angeklagte hat daran nur zweimal teilgenommen. Die Gruppe passe nicht zu ihm, hatte der 35-Jährige erklärt. Das Schöffengericht verurteilte den 35-Jährigen wegen Körperverletzung in vier Fällen zu neun Monaten Haftstrafe. Von Bewährung war keine Rede.

(RP)
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