Mönchengladbach Haftstrafe für 24-Jährigen wegen Diebstahls und Drogenbesitzes

Mönchengladbach · Über Libyen und Frankreich war der Algerier 2014 nach Deutschland gekommen. Am Donnerstag saß der 24-Jährige vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht auf der Anklagebank - und das nicht zum ersten Mal. Der Bewohner einer Grefrather Flüchtlingsunterkunft war als Besitzer von Drogen und als dreister Dieb aufgefallen.

Der Angeklagte ließ sein Geständnis durch einen Dolmetscher übersetzen. So war er in Mönchengladbach zweimal im Besitz von jeweils einem knappen Gramm Marihuana aufgefallen. Offenbar hatte er sich die Drogen am Mönchengladbacher Hauptbahnhof beschafft. Außerdem konsumiere er auch Kokain. "Ich bekomme keine Leistungen", sagte der 24-Jährige, was ihm der Richter nicht glaubte. Schließlich gab der Algerier zu, wöchentlich einen Gutschein über 25 Euro zu erhalten. Aber um sich Kokain leisten zu können, müsse er stehlen, gab der Mann unumwunden zu.

So entwendete er im August 2016 bei Sport-Scheck im Minto zwei Shorts, die er für sich behalten wollte. Am 17. Juli 2016 stahl der Angeklagte einer 69-jährigen Mönchengladbacherin am Hauptbahnhof eine Geldbörse aus deren Handtasche. Dabei erbeutete er 35 Euro und die EC-Karte des Diebstahlsopfers. Das Portemonnaie habe er anschließend in einen Briefkasten geworden.

Das 69 Jahre alte Opfer erinnerte sich gestern in ihrer Zeugenaussage noch genau an die Begegnung mit dem Dieb: "Ich spürte eine Berührung an meinem Bein und sah, wie der Mann meine Geldbörse in der Hand hatte und dann weglief. Und er war nicht allein, es war noch einer bei ihm", so die Mönchengladbacherin. Die Frau wollte das gestohlene Geld zurück. Der Angeklagte ließ übersetzen, er werde später zahlen. Enttäuscht verließ das Opfer den Gerichtssaal.

Am Ende forderte der Staatsanwalt für den Algerier eine einjährige Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Der Angeklagte sei mehrfach vorbelastet, obwohl er erst seit 2014 in Deutschland sei.

Wegen Diebstahls in zwei Fällen, in einem Fall gewerbsmäßig und wegen nicht erlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in zwei Fällen hat das Mönchengladbacher Amtsgericht den 24-Jährigen zu zehn Monaten Haft verurteilt. Von Bewährung war am Ende keine Rede. Der Angeklagte reagierte auf das Urteil schweigend.

Nach der Urteilsbegründung machte der Richter dem Algerier klar: "Über kurz oder lang müssen Sie Deutschland verlassen."

(RP)
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