Mönchengladbach Gourmetmarkt lockt bereits in die City - IHK pocht auf Sonntagsöffnungen

Mönchengladbach · Auf dem Sonnenhausplatz duftet es nach Lavendel und Flammkuchen. Zum Wohlbefinden tragen französische Lieder bei. Anlässlich des verkaufsoffenen Sonntags findet auf dem Platz an diesem Wochenende ein französischer Gourmetmarkt statt. Geachtet wurde darauf, dass die Sichtachse zwischen Minto und Eseln frei bleibt.

 Patrice Falq verkauft Würste aus den Pyrenäen.

Patrice Falq verkauft Würste aus den Pyrenäen.

Foto: Christian Lingen

Zwischen den Ständen haben die Besucher Gelegenheit, in einem kleinen Biergarten zu sitzen und zum Beispiel Wurst aus den Pyrenäen, die Patrice Falq verkauft, zu genießen. Außerdem gibt es Oliven, Brot, Käse und andere Köstlichkeiten aus dem Nachbarland.

Es handelt sich nicht um irgendeinen Markt - sondern um einen integralen Bestandteil des "Frühlingsfests", das als Begründung für den verkaufsoffenen Sonntag dient. Um diesen war bekanntermaßen lang gerungen worden; wie berichtet, war dabei auch der Bereich stark verkleinert worden, in dem Händler in der Innenstadt ihre Läden morgen von 13 bis 18 Uhr öffnen dürfen. Dieser umfasst nun lediglich noch die Hindenburgstraße vom Alten Markt bis zur Kreuzung Bismarckstraße mit den Hausnummern 29, 30 und 34. Das Minto etwa ist in der "zulässigen" Fläche mit enthalten; für die Seitenstraßen der Hindenburgstraße, etwa Wallstraße und Friedrichstraße, den restlichen Bereich der Bismarckstraße, die untere Hindenburgstraße und die City Ost liegen keine Genehmigungen vor.

Das Hickhack und die nun gefundene Lösung, mit der kaum jemand so richtig glücklich ist, hat nun auch die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein auf den Plan gerufen. Sie sprach sie sich dafür aus, dass die Landesregierung an der Möglichkeit von mindestens vier verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr (und Stadtteil) festhält - und die Anforderungen im Ladenöffnungsgesetz - insbesondere des Erfordernisses eines Anlassbezuges für die Genehmigungsfähigkeit von verkaufsoffenen Sonntagen - überprüft. Zuletzt war in anderen Städten wiederholt gegen die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntage geklagt worden. Die Kläger bezogen sich dabei auf den "Anlassbezug" für verkaufsoffene Sonntage: Danach darf bei einer Sonntagsöffnung nicht der ökonomische Vorteil der Händler im Vordergrund stehen, sondern der öffentliche Anlass.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort