Mönchengladbach Gladbacher wegen versuchten Mordes vor dem Schwurgericht

Mönchengladbach · Der Ex-Landfahrer soll auf der A 61 das Fahrzeug eines Kölners verfolgt haben und schließlich auf dessen Heck aufgefahren sein.

Der frühere Landfahrer (42), der inzwischen als Prediger auftritt und von Hartz IV lebt, muss sich nicht nur wegen versuchten Mordes vor dem Mönchengladbacher Schwurgericht verantworten. Die Staatsanwältin wirft dem Mönchengladbacher außerdem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, gefährliche Körperverletzung und Unfallflucht vor. Doch der Angeklagte verfolgt den Prozess schweigend. Das habe er nicht getan, so dessen Verteidiger. Die Lebensgefährtin (42) des Angeklagten und deren Sohn (18) hatten bereits zu Prozessbeginn erklärt, dass der Angeklagte das Wochenende im Juli 2013 zu Hause gewesen sei und mit heftigen Rückenschmerzen im Bett gelegen habe.

Dagegen erinnerte sich der Kölner Teppichhändler (40) an den schrecklichen Unfall auf der Autobahn: "Der ist mir hinten reingefahren. Ich habe mich volle Pulle überschlagen". Offenbar handelt es sich in dem Fall um zwei verfeindete Familien. Denn der Kölner hatte drei Polen als Mitfahrer um Hilfe gebeten. Mit der Gladbacher Familie könne es Ärger geben. Tatsächlich erlitt damals einer der Polen die schwersten Verletzungen und musste 32 Tage im Krankenhaus verbringen. Der Wagen des Kölners hatte sich überschlagen und war auf dem Autodach gelandet.

Gestern erinnerten sich zwei Troisdorfer, die an dem Julitag 2013 in Mönchengladbach Bekannte besucht hatten, was sie damals auf der Rückfahrt auf der A 61 beobachteten. Ihnen fiel die auffällige Fahrweise eines roten Golfs und eines silberfarbenen Golfs auf. "In beiden Fahrzeugen saßen mehrere männliche Personen. Der silberne Golf verfolgte den roten Golf, der den Verfolger offenbar abschütteln wollte. Am Ende geriet der rote Wagen an die Leitplanke und überschlug sich mehrmals. Ein Mitfahrer lag dann neben dem Wagen", erklärte der 61-jährige Zeuge aus Troisdorf. Der Verfolger sei dann schnell davongefahren.

Polizeibeamte aus Erkelenz berichteten gestern in ihren Zeugenaussagen von einer Frau, die sich kurz nach dem Unfall auf der Polizeiwache gemeldet habe. Sinngemäß habe sie beteuert, soeben auf der Autobahn einen Unfall verursacht zu haben. Vor Gericht hatte die Frau von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, weil sie mit dem Angeklagten verwandt sei.

Der Schwurgerichts-Prozess wird fortgesetzt.

(RP)
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