Mönchengladbach Gladbacher wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht

Mönchengladbach · Ende April 2016 muss der Mönchengladbacher vor dem Schöffengericht auf der Anklagebank Platz nehmen. Dann muss sich der 30-Jährige konzentrieren, weil die umfangreiche Anklageschrift in vier Zeilen festgehalten ist. Immerhin muss sich der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung und Straßenverkehrsgefährdung vor dem Schöffengericht verantworten. Doch die Anklageschrift enthält noch weitere Vorwürfe.

Der Angeklagte soll sich außerdem der Körperverletzung in zwei Fällen, davon einmal in Tateinheit mit Bedrohung, Sachbeschädigung und Straßenverkehrsgefährdung schuldig gemacht haben. Im übrigen geht die Anklage davon aus, dass der Gladbacher am 28. September 2014 seine Lebensgefährtin gewürgt und ihr angedroht hat, sie umzubringen. Anschließend habe er sich in sein Auto gesetzt und dort eine Flasche Wodka-Blutorange getrunken. Dabei soll er die Lebensgefährtin beobachtet haben, als sie mit einem Mann in dessen Auto stieg. Offenbar wollten die beiden zur Polizei fahren. Dann sei der Angeklagte ausgestiegen, habe sich vor das Auto des anderen Mannes gestellt und gegen die Beifahrertür getreten. Danach habe der 30-Jährige den Begleiter der Lebensgefährtin verfolgt, sei ausgestiegen und habe den anderen Mann mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Der Angeklagte verließ den Unfallort, als Zeugen hinzukamen. Dabei beschädigte der offensichtlich alkoholisierte Fahrer eine weiteres Fahrzeug. Rücksichtslos sei der 30-Jährige gefahren und soll dabei eine zufällig anwesende Frau mit seinem Wagen erfasst und und sie dabei über die Motorhaube des Fahrzeugs des Angeklagten geschleudert haben. Dabei erlitt das Opfer Prellungen und Hämatome. Ohne Anzuhalten soll sich der Gladbacher vom Unfallort entfernt haben, was ihm den weiVorwurf der Unfallflucht einbringt.

Unfallflucht wird vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort