Mönchengladbach Gewaltbereiter Borussia-Fan kommt mit einer Bewährungsstrafe davon

Mönchengladbach · Ein Fußballfan musste sich gestern vor Gericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung verantworten. Am 28. August 2014 hatte der 27-Jährige das Europa-League-Spiel zwischen Borussia Mönchengladbach und FK Sarajevo besucht. Als er sich als gewaltbereiter Störer in Auseinandersetzungen einmischte, wurde er von einem Polizeibeamten angezeigt. Im Amtsgericht ging es gestern um Körperverletzung in zwei Fällen. Auf zwei Gästefans soll der 27-Jährige mit Faustschlägen losgegangen sein. Aber der Angeklagte war zunächst nicht aussagebereit. Er verfolgte die Gerichtsverhandlung schweigend.

Deshalb sahen sich die Verfahrensbeteiligten auf dem Richtertisch die Videos aus dem Stadion an. Der Angeklagte stand mit verschränkten Armen daneben und reagierte seltsam unbeteiligt. Anschließend meinte der Verteidiger des Gladbachers: "Ich habe da nur Arme in verschiedenen Richtungen gesehen. Darauf kann man doch keine Verurteilung stützen." Im Übrigen sei sein Mandant jetzt an einem Fanprojekt beteiligt und betreue dort jüngere Fans. Der 27-Jährige arbeite als Disponent an einem festen Arbeitsplatz, lebe mit einer Partnerin und spiele in Odenkirchen Fußball, berichtete der Anwalt. Danach zeigte sich der 27-Jährige aussagebereit: "An dem Augusttag war ich mit den Fans aus der Richtung Nordkurve auf dem Weg zum Stadion. Aus dem Bereich Südkurve lief ein Dresdner Hooligan auf mich zu und triumphierte: ,Letztes Mal habt ihr schön was auf die Fresse bekommen.'" Dann erinnerte sich der Angeklagte daran, wie er mit Borussia-Fans bei einem Besuch in Sarajevo verfolgt worden war: "Wir mussten vor dem Mob fliehen." Wütend sei er auf den Hooligan zugelaufen. "Wir hoben die Fäuste. Aber wir trafen nicht. Er rannte davon", ergänzte der Gladbacher. Er habe nur den Schlag abwehren wollen. Danach traf der Fan auf Anhänger von Borussia und Hooligans, die in eine Schlägerei verwickelt waren. "Ich habe einer Person einen Faustschlag versetzt. Sie fiel zu Boden", so der Angeklagte, "das tut mir ehrlich leid." Am Ende wurde dieser Fall, der auch auf dem Video nicht eindeutig zu erkennen war, eingestellt. Der dafür zuständige Zeuge der Polizei war wegen Krankheit nicht erschienen. Nachdem bekannt geworden war, dass der Angeklagte bereits dreimal wegen Körperverletzung verurteilt worden war und dabei mit einem einjährigen Altstadtverbot belegt worden war, forderte der Staatsanwalt für den Bewährungsversager eine zehnmonatige Haftstrafe ohne Bewährung. Doch das Gericht schloss sich dem Verteidiger an, der für seinen Mandanten eine Bewährungsstrafe gefordert hatte. "Zehn Monate Bewährungsstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung und eine Geldbuße von 500 Euro", lautete schließlich das Urteil.

(RP)
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