Mönchengladbach Langjährige Haftstrafen im Kuttenprozess

Mönchengladbach · Es ist ein Blick in eine andere Welt, den der so genannte Kuttenprozess vor dem Gladbacher Landgericht gewährt. Am Mittwoch wurden die beiden Angeklagten zu ansehnlichen Haftstrafen verurteilt.

Richter Helmut Hinz (2.v.r.), seine Beisitzerin und die Schöffen am ersten Verhandlungstag.

Richter Helmut Hinz (2.v.r.), seine Beisitzerin und die Schöffen am ersten Verhandlungstag.

Foto: detlef Ilgner

Eine Welt voller junger Männer, die keine Ausbildung und keine Arbeit haben, aber jede Menge Zeit, um Alkohol und Drogen zu konsumieren. Eine Welt, in der man anscheinend befreundet sein kann und sich trotzdem zusammenschlägt.

"Das sind Leute, die sich schlagen und hinterher wieder vertragen", sagt Hakan D.s Verteidiger in seinem Plädoyer und bittet das Gericht, diese Umgangsweise im Urteil zu berücksichtigen. Das tut das Gericht nach eigenen Angaben auch, kommt aber dennoch zu ansehnlichen Haftstrafen: acht Jahre für Hakan D. und fünf Jahre und zehn Monate für Dogan B.

Der Fall: Im Februar oder März letzten Jahres besuchen die beiden Angeklagten gemeinsam mit einem weiteren Freund, der bereits in einem vorangegangenen Prozess zu einer Jugendstrafe verurteilt wurde, John H. Die drei wollen ihm seine Rockerkutte abnehmen und sie an die Hells Angels verkaufen. Sie bedrohen ihn mit einer Pistole und nehmen die Kutte mit. Das Verhältnis zwischen allen Beteiligten scheint dieser Vorfall nicht allzu sehr getrübt zu haben, denn man sieht sich weiterhin, unter anderem um Drogen zu kaufen und zu konsumieren. Am 24. März kommt es zu einem weiteren Vorfall, an dem aktiv nur die beiden Angeklagten beteiligt sind. Wieder ist John H. das Opfer. Worum es eigentlich geht, bleibt unklar: Vielleicht will sich Hakan D. bei den Hells Angels andienen, vielleicht geht es um Geld, vielleicht um die schlechte Qualität der Drogen. Jedenfalls gehen die beiden Angeklagten auf John H. los. Er wird getreten und geschlagen und mit Stahlkugeln aus einer Uzi beschossen. Das Ganze nimmt Dogan B. auf Video auf. Dem Gericht liegen Fotos vor, die der Vorsitzende Richter herumzeigt und die den bemitleidenswerten Zustand des Opfers zeigen. Nach diesem Vorfall entschließt sich John H. endlich, zur Polizei zu gehen. Den Kuttenraub hatte er nicht angezeigt.

Hells Angels: SEK-Einsatz wegen Kutte in Mönchengladbach
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SEK-Einsatz wegen Kutte bei Hells Angels

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Foto: Sascha Rixkens

Die beiden Gutachter halten die Angeklagten aufgrund ihres ständigen Konsums von Cannabis, Amphetaminen und Alkohol für begrenzt steuerungsfähig. Sie empfehlen eine Therapie. Das Gericht folgt dieser Empfehlung. Die Angeklagten werden verurteilt: Hakan D. erhält als Initiator, und weil er zusätzlich gegen das Waffen- und das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hat, die höhere Strafe. Beide müssen sich zudem in einer Entziehungsklinik einer Therapie unterziehen, die bis zu zwei Jahre dauern kann.

(RP)
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