Mönchengladbach Gehwegparken - legal, illegal, egal?
Mönchengladbach · Parken auf den Gehwegen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Es gibt aber Ausnahmen. Da geht es um Parkdruck, Restgehweite, Untergrundbeschaffenheit. So richtig blickt keiner durch, und manches ist auch schwer nachvollziehbar.
Wer an der Hardterbroicher Straße parkt, muss aufpassen. Denn da werden häufig Knöllchen verteilt. Der Grund: Weil die Straße an einer Stelle schmal ist, stellen viele Autofahrer ihren Wagen auf dem Bürgersteig ab, um den Verkehr nicht zu behindern. Denn der Gehweg ist breit. Selbst bei großen Autos bleibt noch Platz für Mütter mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer. Dennoch heißt es hier: Parken auf dem Gehweg ist verboten. Wer es dennoch tut, muss zahlen. Diese schmerzliche Erfahrung musste erst vor Kurzem wieder ein Autofahrer machen. Ihm wird vorgeworfen "von 23.21 Uhr bis 23.25 Uhr in Mönchengladbach, Hardterbroicher Straße vor Haus-Nr. 100, folgende Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG begangen zu haben: Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg." Dabei behinderte das abgestellte Auto keinen.
An der Memelstraße gibt es auch einen breiten Gehweg. Hier dürfen Autos sehr wohl mit allen vier Rädern auf den Bürgersteig abgestellt werden. Aus gutem Grund: Die Straße wäre zu eng, wenn an beiden Seiten auf der Straße geparkt würde. Weshalb ist das an der Hardterbroicher Straße nicht erlaubt? Diese Anfrage bei der Stadt ergab: "Grundsätzlich sind Fahrzeuge gem. §§ 2 und 12 Abs. 4 StVO am rechten Fahrbahnrand abzustellen. Das Parken auf dem Gehweg (halb oder ganz) ist nur dann gestattet, wenn es von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet wurde und entsprechend ausgeschildert ist." An der Hardterbroicher Straße sei die Fahrbahn nur zwischen den Hausnummern 92 und 106 enger. Auf dem Rest könne man problemlos beidseitig auf der Straße parken. Deshalb sei das Gehwegparken generell auf der gesamten Länge nicht gestattet.
Im Stadtgebiet wird andernorts dagegen häufig das Gehwegparken erlaubt. Denn Ausnahmen sind durchaus drin. Ob das Parken auf dem Gehweg gestattet werden kann, hänge von mehreren Faktoren ab, heißt es bei der Stadt. Zunächst müsse der Untergrund des Gehweges geeignet sein, um Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen darauf abzustellen. Darüber hinaus müssten die örtlichen Gegebenheiten ein Gehwegparken zulassen. Zum Beispiel müsse grundsätzlich eine Restgehwegbreite von einem bis anderthalb Meter bleiben. Genau das ist an der Römerstraße aber nicht der Fall. Dort darf dennoch mit zwei Rädern auf dem Gehweg geparkt werden.
An der Düsseldorfer Straße dürfen Autos sogar an einer Stelle mit vier Rädern auf dem Gehweg abgestellt werden, obwohl weder Mütter mit Kinderwagen noch Rollstuhlfahrer vorbeikämen. Dazu sagt die Stadt: "In dem angegebenen Beispiel auf der Düsseldorfer Straße ist das Parken auf den ehemaligen Radweg gelegt worden. Gleichzeitig ist ein Angebotsstreifen für den Radfahrer auf die Fahrbahn markiert worden. Aufgrund des mancherorts bestehenden erheblichen Parkdrucks wird im Einzelfall und bei geringem Fußgängeraufkommen von den Mindestbreiten abgewichen, um dem Parkdruck gerecht zu werden und den Anwohnern eine Parkmöglichkeit anzubieten."
Dass der Parkdruck an der Königstraße groß ist, ist nachvollziehbar: Hier dürfen Autofahrer mit zwei Rädern auf dem Gehweg parken. Der ist prinzipiell so breit, dass Rollstuhlfahrer vorbeikommen - wenn die Lichtmasten nicht wären.