Mönchengladbach Gebührenfalle: Wenn einer für alle zahlt

Mönchengladbach · Die Straßenreinigung kann teuer werden in einer Eigentümergemeinschaft mit Nachbarn - sofern der Miteigentümer nicht zahlt. So erging es Ernst Jubin. Eine einfache Lösung war lange nicht möglich, plötzlich geht es aber doch.

 Anwohner Ernst Jubin hat Probleme mit Gebührenbescheiden.

Anwohner Ernst Jubin hat Probleme mit Gebührenbescheiden.

Foto: Ilgner

Straßenreinigung kann kompliziert sein. Gar nicht so sehr die eigentliche Säuberung, sondern deren Bezahlung. Diese Erfahrung machte der Mönchengladbacher Ernst Jubin Anfang des Jahres, als er nicht mehr nur einen Gebührenbescheid der Mags für sich selbst aus dem Briefkasten holte. Sondern noch einen zweiten dazu, der an seine Frau adressiert war. Doppelten Beitrag bezahlen, obwohl sie eigentlich nur für den halben Beitrag aufkommen müssen? 733,44 Euro statt wie bisher 183,36 Euro? Jubin wandte sich an den Bürgermonitor unserer Redaktion.

Der Fall beginnt Mitte der 90er Jahre, als Jubin und sein damaliger Nachbar in Windberg kurz nacheinander ihre Einfamilienhäuser bauen. Dazu teilen sie sich ein Grundstück auf, jeweils zur Hälfte. Künftig bekommt der Nachbar jedes Jahr den Gebührenbescheid von der Stadt, zahlt den Gesamtbetrag - und Jubin erstattet ihm seinen Anteil. Vor vier Jahren ändert sich die Lage allerdings: Das Nachbargrundstück hat einen neuen Eigentümer, fortan geht die Gesamtrechnung der Stadt an Jubin, der auch alles bezahle, aber vom Nachbarn dessen Anteil nicht erstattet bekomme. "Ich habe die Einzugsermächtigung widerrufen und darum gebeten, anteilige Einzelrechnungen zu stellen", sagt Jubin.

Doch das geht nicht, schreibt die Stadt in ihrer Antwort. Und sie verweist auf eine Regelung, die für viele Grundstückseigentümer, zum Beispiel bei mehreren Eigentumswohnungen in einem Mehrfamilienhaus, relevant ist: Denn die Jubins und ihre damaligen Nachbarn sind in einer Eigentümergemeinschaft für das in zwei Hälften geteilte Gesamtgrundstück. Das haben sie beim Notar auch so unterschrieben. Im Mai 2015 schreibt die Stadt deshalb an Jubin: "Die Inanspruchnahme eines einzelnen Miteigentümers als Gesamtschuldner für grundstücksbezogene Benutzungsgebühren, zu denen die Straßenreinigungsgebühren zählen, ist zulässig." Mit anderen Worten: Einer haftet für die Gesamtschuld, wenn der andere seinen Anteil nicht zahlt. Eine Trennung der Gebührenbescheide sei nicht möglich. Fortan schickt die Stadt aber eine Kopie des Gesamtbescheides auch an den Nachbarn, der aber nach Darstellung Jubins weiter nicht zahlt. Die Folge: Bei Jubin kommen Mahnungen an, obwohl er zahlt.

Als das Nachbargrundstück zu Beginn des Jahres erneut den Eigentümer wechselt, kommt es zur Rechnungsposse: Die Kopie des Nachbarn geht jetzt an Jubins Ehefrau. Doppelter Bescheid? Natürlich nicht, so die Mags im Zuge unserer Recherchen, die auf den konkreten Fall nicht eingehen wollte, sondern grundsätzlich erklärte: "In diesem Fall senden wir jedem Eigentümer der Eigentümergemeinschaft einen gleichlautenden Bescheid, um über die Zahlungspflicht zu informieren. So besteht die Möglichkeit, untereinander die entsprechende Zahlung zu vereinbaren." Die Mags lässt aber eine Ausnahme zu, die die Jubins und ihre neue Nachbarn jetzt nutzen wollen: "Wenn zum Beispiel alle Eigentümer von selbstständig genutzten Häusern eine gemeinsame Erklärung einreichen, wer wie viele Straßenreinigungsmeter (Frontmeter) übernimmt, dann erstellen wir separate Bescheide." Genau das wollte Jubin jahrelang von der Stadt, hat es aber nicht bekommen.

(RP)
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