Mönchengladbach Gastbeiträge Aschefelder: Zeitgemäß oder würdelos?

Mönchengladbach · Der Stadtrat wird über die Bestattungsform entscheiden. Wir haben vorweg nach dem Für und Wider gefragt.

Pro von Thomas Maria Claßen

"Die Würde des Menschen ist unantastbar." Mit dem Zitat des Artikels 1 unseres Grundgesetzes begründen einige Mitglieder des Stadtrats ihren Änderungsantrag zur neuen Friedhofssatzung. Außerdem mit dem Hinweis, dass "das Verstreuen der Asche im Mittelalter nur den schlimmsten Verbrechern zugemutet wurde". So ändern sich die Zeiten. Noch 1960 war die Verbrennung des Leichnams von der katholischen Kirche verboten, und dem Verstorbenen wurde nach seiner Einäscherung kein kirchliches Begräbnis gewährt. Heute machen Urnenbestattungen 60 Prozent aus, viele der Urnen stehen in ehemaligen Kirchen, und die Bestattungen werden würdevoll auch von katholischen Pfarrern begleitet.

Ganz im Gegensatz zu den vielen sterblichen Überresten, die auch in Gladbach seit Jahren in kostengünstigen Urnenreihengräbern platziert werden. Weil es keine Angehörigen gibt oder die Hinterbliebenen teure Grabstätten nicht zahlen können oder wollen. Auf manchen dieser Urnengräber findet man Hinweise, wer da liegt, aber etliche Grabstellen sind anonym, auch wenn in einem Archiv der Stadt für jede einzelne der Name des dort Bestatteten dokumentiert ist. Art und Platz der Bestattung ist keine Frage der Würde. Es ist eine Frage, wie die Lebenden damit umgehen. Verlotterte Tiefengräber oder Gefäße unter kalten Betondeckeln sind nicht würdevoller als eine grüne Wiese unter schönen alten Bäumen - ob mit oder ohne Namensplakette.

Ach ja, wir Lebenden. Wohnen wir noch in Großfamilien, wo Enkel sich um Opa und Oma kümmern? Wir engagieren Pflegedienste und nutzen Pflegeheime, niemand stellt das ernsthaft in Frage. Und wer kümmert sich später um die Grabpflege? Ein Auftragsdienst, weil Söhne oder Töchter seit Jahren in Übersee leben und es vielleicht nicht einmal zur Beerdigung geschafft haben? Es ist nicht wahrscheinlich, dass in unserer Stadt bald Ballon- oder Seebestattungen ermöglicht werden. Aber wir dürfen zurecht erwarten, dass ab 2018 auch in Mönchengladbach würdige Bestattungsfeiern auf Aschefeldern möglich werden. Wir leben und sterben ja nicht mehr im Mittelalter. Und unser Grundgesetz legt auch fest, dass "jeder das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit" hat. Diesen Artikel 2 sollten wir durchaus über den Tod hinaus interpretieren.

Es irritiert, dass ausgerechnet führende Mitglieder des Kulturausschusses zu den Antragstellern gehören und den Bürgern ihre Vorstellung von Kultur aufzwingen wollen. Jeder Mensch sollte selbst entscheiden können, welche Musik er hören, welches Theaterstück er ansehen und erst recht, wie er bestattet werden will.

Das Recht der freien Meinung ist mir heilig und gilt im Besonderen auch für gewählte Kommunalpolitiker. Nicht akzeptabel ist aber, dass Mandatsträger wegen ihrer eigensinnigen Interpretation von Menschenwürde verhindern wollen, was in vielen Gemeinden in Deutschland längst zur üblichen Lebensart gehört.

Es bleibt zu hoffen, dass die Mehrheit im Rat der Stadt dem Antrag der "Beschwerdeführer" nicht folgt und die Satzung unverändert beschließt. Als Signal für Mönchengladbach als offene und moderne Großstadt - auch über den Tod ihrer Bürger hinaus.

Thomas Maria Claßen ist Autor und Unternehmer, in seiner Jugend war der Mönchengladbacher viele Jahre Messdiener und Aktiver in der "Katholischen Jungen Gemeinde" in St. Josef Hermges.

Contra von Ulrich Clancett

Kaum ein Thema erregt die Gemüter derzeit so wie die Diskussion um die Einführung von Aschestreufeldern. Damit wird mir wieder deutlicher, was gesamtgesellschaftlich immer heftiger diskutiert wird. Es ist die Frage nach den Fundamenten unserer Gesellschaft, die Frage nach Konventionen und allgemeingültigen, verbindlichen Regeln, denen sich Menschen unterordnen - so, wie wir es seit Jahrhunderten gewohnt waren. Zu diesen Regeln zählte auch ein würdiges Begräbnis, der letzte Dienst, den Menschen an einem Menschen vollziehen können. Schon in der Antike galt die Verweigerung eines Begräbnisses als Schande und wurde in einigen Staaten und Völkern als besonders harte Form des Vollzugs der Todesstrafe zum Teil des Urteils. Nichts sollte mehr an einen solchen Verbrecher erinnern. In der jüdisch-christlichen Tradition (aber längst nicht nur dort) steht der Mensch als unverwechselbares Individuum vor Gott oder einem höheren Wesen. Dass Menschen Namen tragen, ist Teil dieser Überzeugung. Im Alten Testament lässt der Prophet Jesaja Gott sagen: "Ich habe dich bei deinem Namen gerufen!" Das ist nach jüdisch-christlicher Überzeugung ein wesentlicher Teil der Würde eines Menschen - die auch über den irdischen Tod Bestand hat. Dieser Überzeugungslinie sind wir bislang auch gesetzgeberisch gefolgt, indem es Regelungen wie eine Bestattungspflicht und eine Friedhofspflicht gibt. Nun brechen hier und da Regelungen weg, die nach meiner Überzeugung nicht der Würde des Menschen, die dieser auch über den Tod hinaus hat, entsprechen, und die deshalb verfassungsrechtlich zumindest anfragbar sind.

Ein beliebtes Argument ist: "Ich bestimme absolut selbst, was nach meinem Tod mit meinem Körper geschieht, und ich habe ein Recht dazu!" Dem ist aus christlicher Sicht zu widersprechen, denn: Der Mensch ist kein absolut selbstbestimmtes Wesen. Er ruht letztlich, bildlich gesprochen, in der Hand Gottes. Dass diese von vielen solchermaßen propagierte absolute Selbstbestimmung auch Grenzen hat, ist eine Lebenserfahrung, die jeder macht. Da gibt es eben Situationen, die wir nicht mehr in der Hand haben, die uns an die Grenzen führen. Doch auch und gerade hier ist die Erfahrung wohltuend, dass es einen gibt, der uns geborgen hält - auch, wenn wir es nicht immer und sofort nach unseren Wünschen spüren.

"Zeig' mir Euren Umgang mit den Toten - und ich sage dir etwas über den Zustand deiner Gesellschaft": ein vielstrapaziertes Wort. Ich meine, mit Blick auf die individuelle Würde auch Verstorbener muss es einen konkreten Ort der Erinnerung geben, der die Asche Verstorbener in genau dieser individuellen Würde auch beigesetzt gehört. Auch diese individuelle Würde ist nicht frei verfügbar und ins Belieben des Einzelnen gestellt, weil es um das Individuum als solches in einer konkreten Gesellschaft geht. Und die hat auch Anspruch auf eine Erinnerung an den Menschen, der ihr Teil war und der seinen irdischen Lebensweg vollendet hat. Wenn allerdings die Gesellschaft immer mehr auseinanderfällt und zur anonymen Masse verkommt, muss die Frage erlaubt sein, ob der gesetzliche Rahmen immer ganz ausgeschöpft werden muss - oder ob nicht eine in Vorschriften gegossene Besinnung einsetzen sollte, um den Menschen an diesem Punkt eine Rückbesinnung auf ihre Wurzeln zu ermöglichen.

Eine andere Frage ist die konkrete Ausgestaltung solcher Felder. Mich hat noch keine Form überzeugt. Meine Eindrücke sagen mir: Das hat mit einer würdevollen Bestattung nichts mehr zu tun. Ganz abgesehen von der Frage: Was passiert eigentlich bei einer Verstreuung, bei der plötzlich ein Wind einsetzt und die Asche verweht? Etwa in den nächstgelegenen Vorgarten.

Wenn ich für eines dankbar bin, dann für das Gespräch über dieses Thema, das sich lang genug in Tabuzonen bewegte. Das Ergebnis waren oft Situationen in Begräbnisfeiern, die nichts mehr mit "würdevoller Bestattung" zu tun hatten. Nicht umsonst befasst sich in der Region Mönchengladbach des Bistums Aachen ein eigener Arbeitskreis Trauerkultur mit solchen Fragen. Und hoffentlich nicht umsonst gibt es eine interfraktionelle Initiative im Stadtrat mit Menschen, die ihre persönliche Überzeugung hinter Partei- und Fraktionszwängen zurückstellen und so auf die allgemeinverbindlichen Fundamente unserer Gesellschaft aufmerksam machen.

Ulrich Clancett ist katholischer Pfarrer in Jüchen und Regionaldekan.

(RP)
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