Mönchengladbach Fußballfans bestreiten im Prozess Polizei-Beleidigung

Mönchengladbach · Als Zeuge vor Gericht uneidlich falsch ausgesagt zu haben, warf der Staatsanwalt einem 30-jährigen Mönchengladbacher gestern im Prozess vor. Dabei war schnell klar, dass es sich um einen Fall aus der ersten Instanz handelte. Der Angeklagte hatte bereits damals alles bestritten und am Ende gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt. Und in der zweiten Instanz verfolgte der 30-jährige Fußballfan die Verhandlung nur noch schweigend.

Ein 26-jähriger Polizeibeamter schilderte schließlich in seiner Zeugenaussage, was sich tatsächlich hinter dem Vorwurf der uneidlichen Falschaussage verbarg. "Bei einem Fußballspiel Borussia Mönchengladbach gegen den 1. FC Köln waren wir im Einsatz. Es war viel los. Wir fuhren mit Martinshorn und Blaulicht in einer Kolonne", erinnerte sich der Zeuge. Dann habe einer der Fußballfans vorne gegen die Seitenscheibe getreten und gerufen: "Mach die Scheiße aus, du Hurensohn!" Anschließend sei er mit seinen Kollegen weitergefahren, ergänzte der 26-Jährige. Aber auf der Rückfahrt habe er den Rufer erneut gesehen, wiedererkannt und kontrolliert. "Wir haben eine Anzeige geschrieben", ergänzte der Polizeibeamte. Auch Kollegen hatten die beleidigende Beschimpfung und das Schlagen gegen die Autoscheibe gehört und erinnerten sich daran im Gerichtssaal.

In der Verhandlung, in der der Angeklagte seinerzeit die Falschaussage gemacht haben soll, hatte der 30-jährige Mönchengladbacher eine seltsame Bemerkung gemacht, so erinnerte sich jetzt die Richterin, die den Fall damals verhandelt hatte.

"Was die Polizei sagt, stimmt nicht", soll der Angeklagte damals erklärt haben. Am Ende habe der 30-Jährige behauptet: "Ich weiß, wer den Hurensohn-Ausruf gemacht hat. Aber ich will nicht sagen, wer das war."

Als im Gerichtssaal bekannt wurde, dass der Bruder des Angeklagten damals in Stadionnähe auch dabei gewesen sein soll, beschloss das Gericht, den Prozess am 4. August fortzusetzen.

Zu diesem Termin sollen weitere Zeugen geladen werden, so der Beschluss des Gerichts.

(RP)
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