Mönchengladbach Freispruch: Automatendiebstahl blieb ungeklärt

Mönchengladbach · Wegen schweren Diebstahls musste sich gestern ein Mönchengladbacher (47) vor Gericht verantworten. In der Nacht zum 22. September 2013 waren in einem Gladbacher Bistro zwei Spielautomaten aufgebrochen worden. Anschließend fehlten 3121 Euro. Der Staatsanwalt hatte kaum die Anklage verlesen, als sich der 47-Jährige halb türkisch, halb deutsch aufregte: "Das wird bestritten". Zwar habe er damals den Schlüssel besessen, weil er das Lokal für drei Wochen von einem anderen türkischen Bistrobetreiber (70) gemietet habe.

Er wollte das Bistro prüfen, weil er es selbst eventuell übernehmen wollte. "Aber das Lokal lief nicht. Ich wollte es nicht und gab den Schlüssel zurück", so der Angeklagte. "Außerdem war ich die ganze Septembernacht auf einer Einweihungsfeier in einem Viersener Bistro und könnte viele Zeugen bringen", so der Gladbacher unüberhörbar. Außerdem habe der Vertreter der Automatenfirma kurz vor dem Einbruch die Automaten selbst geöffnet und einen Teil des Geldes herausgeholt. Doch das bestritt der Kaufmann (71) der allein einen Schlüssel für die Automaten besitzt und eigentlich damals abrechnen wollte.

Der Bistrobesitzer ging damals mit dem Automatenbetreiber in die Gaststätte. Dort lagen die aufgebrochenen Automaten umgekippt am Boden. Das Geld war weg. Der Bistrobesitzer wies auf den Angeklagten: "Der hat den Schlüssel. Der war es". Wütend protestierte der Angeklagte. Er sei es nicht gewesen. Doch der Bistrobesitzer zeigte den 47-Jährigen bei der Polizei an. Außerdem unterzeichnete er ein Schuldanerkenntnis über genau die Summe von 3121 Euro, die verschwunden waren. Das habe der Vertreter der Automatenfirma von ihm verlangt, so der 70-Jährige.

"Ja, das ist doch unser Geld", erklärte der 71 Jahre alte Kaufmann, der die Automatenschlüssel hat. Am Ende forderte der Staatsanwalt Freispruch wegen widersprüchlicher Aussagen. Dem schloss sich das Amtsgericht an und verkündete Freispruch auf Staatskosten.

(RP)
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