Urteil in Mönchengladbach Familienvater muss wegen sexuellen Missbrauchs in Haft

Mönchengladbach · Das Landgericht verurteilte einen 45-jährigen Familienvater aus Mönchengladbach wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs zu sechs Jahren Haft. Sein Opfer hatte er im Musikverein kennengelernt. Er war vorher bereits wegen ähnlicher Vorwürfe verurteilt worden.

 Der 45-jährige Angeklagte mit seinem Verteidiger Heribert Kayenburg am ersten Prozesstag. Gestern fiel das Urteil.

Der 45-jährige Angeklagte mit seinem Verteidiger Heribert Kayenburg am ersten Prozesstag. Gestern fiel das Urteil.

Foto: Hans-Peter Reichartz

Ein 45-jähriger Mönchengladbacher ist am Dienstag wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Die Kammer im Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Mann sich im November 2014 an einem damals elf Jahre alten Jungen in sieben Fällen vergangenen hat. Sexueller Missbrauch von zwei weiteren Kindern konnte nicht nachgewiesen werden. In einem Fall wurde der Angeklagte freigesprochen, in einem anderen war das Verfahren eingestellt worden. Das Gericht überbot mit der Strafe die Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf vier Jahre und vier Monate Haft plädiert hatte.

Seine Opfer hatte der Angeklagte im Musikverein kennengelernt. Den hatte er im Frühjahr 2014 gründen können, obwohl er bereits zwei Mal wegen ähnlicher Vorwürfe zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden war, zuletzt im Januar 2014. Weil der Bundesgerichtshof beide Male das Strafmaß rügte, musste der zweifache Vater die Haft aber nicht antreten. Er blieb trotz rechtskräftigen Schuldspruchs auf freiem Fuß — und suchte sich ein neues Opfer im Musikverein aus.

Im April dieses Jahres war der Mann verhaftet worden, nachdem das heute 13 Jahre alte Opfer sich seinen Eltern offenbart hatte. Im Prozess hatte der Altenpflegehelfer geschwiegen. In der Urteilsbegründung ging der Kammervorsitzende Lothar Beckers noch einmal auf den Missbrauchsfall ein. An dem heute 13-Jährigen soll sich der 45-Jährige in der Zeit vom 13. bis 16. November 2014 vergangen haben. In sieben Fällen habe sich der Angeklagte besonders mies verhalten, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Mutter des Jungen war im Tatzeitraum im Krankenhaus und hatte den Angeklagten gebeten, ihren Jungen in dieser Zeit aufzunehmen und zu betreuen. Der 45-Jährige nutzte in dieser Zeit die Notlage der anderen Familie aus dem Musikverein. Im Wohnzimmer auf der Couch vergriff er sich an dem Jungen.

Der Junge hatte ausgesagt, dass das frühmorgens geschehen sei, wenn die Töchter des Angeklagten noch schliefen und die Ehefrau des 45-Jährigen die Wohnung bereits verlassen hatte. Das hatte die 41-jährige Ehefrau am Dienstag in ihrer Zeugenaussage teilweise bestätigt. Je nach Dienstbeginn, so die Pflegedienstleiterin, könne es damals so gewesen sein, dass die Töchter noch schliefen und sie bereits die Wohnung verlassen habe.

Die 41-Jährige, die inzwischen das Scheidungsverfahren betreibt, vermied es, auch nur einen Blick auf den Ehemann auf der Anklagebank zu werfen. Wenn er nicht mehr mit ihm auf die Couch wollte, dann habe der Angeklagte dem Jungen sinngemäß gedroht: "Dann gibt es kein Autofahren." Das bedeutete, dass der Junge im Auto auf dem Schoß des Vaters sitzen und das Lenkrad bewegen durfte. Und dabei verging sich der Mann erneut an dem Kind.

Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte dem Angeklagten eine "pädophile Nebenströmung" attestiert. Aber der 45-Jährige sei kein Hangtäter. In seiner strafrechtlichen Verantwortlichkeit sei der Mann trotzdem nicht eingeschränkt, hatte der Gutachter außerdem festgestellt. 2014 war der 45-Jährige wegen sexuellen Missbrauchs seines Stiefsohns zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. In der Revision rügte der Bundesgerichtshof das Strafmaß, aber nicht den Schuldspruch. Dieser Fall muss im Landgericht Düsseldorf neu verhandelt werden.

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