Mönchengladbach Erster verkaufsoffener Sonntag abgesagt

Mönchengladbach · Der verkaufsoffene Sonntag in Wickrath am 4. Dezember ist abgesagt. In Gladbach, Rheydt und Rheindahlen sollen sie aber stattfinden dürfen - noch.

An verkaufsoffenen Sonntagen wie hier im Jahr 2015 an der Hindenburgstraße machen die Einzelhändler stets viel Umsatz.

An verkaufsoffenen Sonntagen wie hier im Jahr 2015 an der Hindenburgstraße machen die Einzelhändler stets viel Umsatz.

Foto: Isabella Raupold

Vier verkaufsoffene Sonntage sollte es in diesem Jahr in Mönchengladbacher Ortsteilen noch geben. Seit gestern ist aber klar, dass es nur noch drei sein werden: Der Rat hat beschlossen, den verkaufsoffenen Sonntag in Wickrath am 4. Dezember zu kippen. Grund ist die Absage des Weihnachtsmarktes. "Unser Weihnachtsmarkt war klein, aber fein", sagt Angela Rode-Zander. Die Vorsitzende des Wickrather Gewerbekreises bedauert die Absage. Zumal auch schon das Brunnenfest inklusive des verkaufsoffenen Sonntags ausfiel. "Im kommenden Jahr werden wir auch das Knospen- und Genussfest und das Brunnenfest streichen, nur noch das Fest am See wird durchgeführt." Die Auflagen des Landes, die zu erfüllen sind, um einen verkaufsoffenen Sonntag durchzuführen, seien schlicht und ergreifend nicht zu erfüllen.

Mit der Absage des Weihnachtsmarktes fehlte in Wickrath der Anlass, am Sonntag die Geschäfte öffnen zu dürfen. Voraussetzung ist nämlich eine Veranstaltung mit einer bestimmten Größe, die im Zentrum des Sonntags stehen muss. Die geöffneten Geschäfte dürfen nur Randerscheinung sein, nicht umgekehrt. Und seitdem die Gerichte auch entsprechend urteilen, ist die Stadt gezwungen, peinlich genau darauf zu achten.

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hatte in den vergangenen Monaten in einer Reihe von Gerichtsurteilen Absagen von verkaufsoffenen Sonntagen erzwungen, bei denen es offensichtlich keinen ernsthaften Anlass gab. Das will Verdi auch weiter tun. "Wir machen uns dafür stark, dass das Gesetz so ausgelegt wird, wie es auch da steht", sagt Sabine Busch vom Verdi-Bezirk Linker Niederrhein. "Ausnahmen davon sehen wir sehr kritisch, und wir werden auch weiter versuchen, Einfluss im Sinne der Beschäftigten zu nehmen."

Gegen die verbliebenen genehmigten Shopping-Sonntage in der Stadt (4. Dezember in Mönchengladbach und Rheindahlen, 11. Dezember in Rheydt) liegen nach Auskunft der Stadt aber bisher keine Beschwerden vor. Laut Ordnungsdezernent Matthias Engel gebe es auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Voraussetzungen für geöffnete Geschäfte irgendwo nicht eingehalten würden. In Rheindahlen ist der Anlass der Nikolausmarkt, in Gladbach und Rheydt sind es die Weihnachtsmärkte.

Welche verkaufsoffenen Sonntage es aber im kommenden Jahr noch gibt, ist offen. Die werden nämlich jährlich neu beantragt, von der Verwaltung geprüft und vom Rat genehmigt. "Wenn die Voraussetzungen möglicherweise nicht vorliegen, wird heute viel intensiver geklagt als früher", sagt Engel. Man stehe deshalb im regen Austausch mit den Antragstellern. Die Verwaltung werde nur verkaufsoffene Sonntage genehmigen, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt seien, und zwar "gerichtsfest", wie Engel betonte.

In Wuppertal war das zuletzt nicht der Fall. Dort verbot erst das Verwaltungsgericht den sonntäglichen Verkauf für den 4. Dezember. Erst als die Händler korrigierte Besucherprognosen vorlegten und das Warenangebot um Lebensmittel und Getränke reduzierten, entstand doch noch ein Kompromiss.

(RP)
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