Mönchengladbach Erneut Ärger wegen schlecht geparkten Autos auf Radzone

Mönchengladbach · Nachdem vor wenigen Wochen ADAC-Mitarbeiter ihren Wagen auf einem Radweg abgestellt hatten, gibt es nun neuen Ärger rund um blockierte Zonen für Radfahrer. Am Donnerstag wurde die Polizei zu einem geparkten Auto an der Aachener Straße gerufen, das halb auf einem markierten Radstreifen stand. Ein gefährliches Ärgernis für alle Radfahrer, meint Oliver Dittrich. Der Lehrer an der Gesamtschule Stadtmitte hatte beobachtet, wie seine Schüler nur mit großer Mühe an dem Auto vorbei kamen, während neben ihnen die Autos in voller Geschwindigkeit vorbei fuhren. Er rief die Polizei und bat den Beamten am Ort darum, den Wagen umsetzen zu lassen.

 Das Auto steht zum Teil auf dem Fahrradschutzstreifen.

Das Auto steht zum Teil auf dem Fahrradschutzstreifen.

Foto: o. Dittrich

"Zu meinem Erstaunen tat er aber nichts und verwies darauf, dass zwischen Auto und äußerer Markierung 80 Zentimeter, und damit genügend Platz sei, um ohne Gefahr an dem parkenden Auto vorbei zu kommen. Wir haben aber am Ort selbst nachgemessen: Es waren nur etwas mehr als 60 Zentimeter", sagt der 44-Jährige. Die Polizei bestätigt das so nicht. "Der Beamte hat Rücksprache gehalten, wie die Situation zu bewerten sei und kam zu dem Schluss, dass das Auto nicht rechtssicher abgeschleppt werden kann", sagt Polizeisprecherin Cornelia Weber. Das läge besonders daran, dass es sich dort nicht um einen Radweg, sondern um einen Fahrradschutzstreifen handele, der rechtlich anders bewertet würde. Zudem sei dort primär das Ordnungsamt zuständig. Oliver Dittrich sieht das anders. "Der Bereich muss frei sein. Da fahren Kinder lang, die nicht mal eben so auf die Fahrbahn ausweichen können, wie vom Polizisten vorgeschlagen. Ich erwarte, dass Radfahrer geschützt werden, das ist der Job von Ordnungsamt und Polizei." Besonders ärgere ihn die Empfehlung des Polizisten, den offenbar defekten Wagen auf eigene Kosten umsetzen zu lassen. "Die Möglichkeit hätte natürlich bestanden. Das Geld hätte er dann vor Gericht einklagen können", sagt Polizeisprecherin Weber.

Aufschluss gibt die Straßenverkehrsordnung. In Anlage 3 zu Paragraf 42, Absatz 2, Abschnitt 8 heißt es: " Wer ein Fahrzeug führt, darf auf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen für den Radverkehr nicht parken."

(maxk)
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