Mönchengladbach Erfolg für Jurist Boris Wolkowski: Targobank zieht Revision zurück

Mönchengladbach · Rund 1900 Euro bekommt ein Ehepaar von der Targobank zurück: Dabei ging es um einen "Individualbetrag", eine Art Gebühr bei Verbraucherdarlehen.

Bei einem Ehepaar hat Rechtsanwalt Dr. Boris Wolkowski einen Stein im Brett. Und zwar einen ganz dicken. Denn der Jurist aus der Kanzlei Szary, Breuer, Westerath und Partner hat seinen Mandanten zu rund 10.000 Euro verholfen - indem er dafür gesorgt hat, dass Banken dem Paar bereits einbehaltene Bearbeitungsgebühren zurücküberweisen mussten. Wolkowskis jüngster Clou betraf die Targobank: Wenige Tage vor einem Verhandlungstermin beim Bundesgerichtshof nahm die Bank die Revision gegen eine Verurteilung auf Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren zurück. "Für meine Mandaten waren das alleine bei diesem Darlehen der Targobank rund 1900 Euro", sagt der Gladbacher Rechtsanwalt.

Der Bundesgerichtshof hat die Erhebung von Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehen kritisiert und die Veranschlagung als unwirksam angesehen. Diese Entscheidung haben die meisten Banken akzeptiert. Dagegen habe die "Targobank ein scheinbar geschicktes Instrument zur Kosteneintreibung" entwickelt - so Wolkowski. Die Bank verkaufte Kunden bei Verbraucherdarlehen fortan auch eine Dienstleistung, die sie mit dem Wortungetüm "einmaliger laufzeitunabhängiger Individualbetrag" versah. Gegen Zahlung eines Aufschlags bekam der Kunde gewisse Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt.

Allerdings, so Wolkowski: "Formal bestand die Möglichkeit, den Vertrag auch ohne diesen Individualbeitrag abzuschließen. Nach unseren Erfahrungen wurde dies den Kunden aber nicht ausreichend erklärt, so dass ihm eine wirkliche Wahlmöglichkeit nicht eröffnet wurde." In zwei Instanzen, vor dem Amts- und dem Landgericht Mönchengladbach, vertrat der Jurist seine Mandaten, die bei der Targobank einen Kreditvertrag über rund 63.000 Euro hatten. Das Landgericht gab die Klage statt und bezeichnete die Klausel als intransparent. Gegen dieses Urteil hatte die Targobank Revision eingelegt und wollte vor dem BGH erreichen, dass die Verurteilung aufgehoben wird.

Fünf Tage vor dem Termin zog die Targobank die Revision zurück. Wolkowski: "Man kann nur annehmen, dass sie Angst vor einer endgültigen Verurteilung hat und kurz vor dem Jahreswechsel keine Flut neuer Klagen produzieren wollte." Denn wegen der dreijährigen Verjährungsfrist ist ein Jahreswechsel bedeutsam. Wolkowski: "Wir gehen davon aus, dass sich viele Kunden nicht gewehrt haben. Dabei haben sie große Chancen, ihr Geld zurückzubekommen." So wie das Ehepaar.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort